Darf ein Verein einen Flohmarkt veranstalten?

5 Antworten

Ja - einen Flohmarkt könnt ihr machen.

Dieser wird als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb verbucht.

Der Hinweis mit der Spendenquittung ist barer Unfug.

Wenn ihr das macht, dann erkannt das Finanzamt darin den Versuch einer Steuerhinterziehung, da die Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine Zuwendungsbestätigung nicht vorliegen.

Eure vermutete Gemeinnützigkeit wäre im Zweifel dahin.

Günter

Ein gemeinnütziger/selbstloser/midtätiger Verein darf auch einen Stand auf z. B. einem Flohmarkt haben oder diesen auch veranstalten - das ist allerdings, wie schon "GünterLeipzig" richtig erwähnt hat, ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, der bei Überschreiten gewisser Grenzen körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig ist.

Bis zu den Bruttoeinnahmen von 35.000 € im Kalenderjahr ist das allerdings generell steuerfrei.

Das wird wahrscheinlich nicht überschritten - es ist aber darauf zu achten, daß die Einnahmen getrennt von den anderen Einnahmen des Vereins, dokumentiert werden müssen - und die Einnahmen müssen ausschließlich dem ideellen Zweck zufließen.

Veranstaltet doch einen Flohmarkt während eines Fußballspiels, da kommen sicherlich eine Menge Leute und so müsst ihr nicht einen Flohmarkt extra organisieren. Somit müsst ihr keine Gebühren zahlen, da ihr den Platz auf dem Sportplatzgelände nutzt.

ich wüßte jetzt nicht , wer was dagegen haben könnte... es gibt ja auch private flohmärkte ... strassenflohmärkte.. usw.   wenn ihr euch nicht sicher seid , fragt im ordnungsamt nach

Fragt doch einfach am Gemeindeamt nach.