Darf ein "kleiner" Hund (französische Bulldogge) verboten werden?

8 Antworten

Es dürfen alle Tiere verboten werden wenn der Vermieter einen realen und nachvollziehbaren Grund hat


anitari  16.11.2015, 19:51

Sogenannte Kleintiere, das ist alles was in Käfig, Aquarium oder Terrarium gehalten wird, darf nicht verboten werden.

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cakegirl13  16.11.2015, 19:59

Ja wenn sie nicht außerhalb des Terrarium, Käfig kötteln schon

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***Meine frage ist jetzt darf ein Vermieter einen KLEINEN Hund verbieten sprich eine französische Bulldogge?!***

Ob klein oder groß ist doch sch...egal , Hund ist Hund.

Ja er darf es verbieten, wenn er Gründe nennt warum er das nicht möchte. Und da fallen einem einen Haufen Gründe ein warum man keinen Hund im Wohnhaus haben möchte.

Auch ist er dir nicht verpflichtet Rechenschaft ablegen zu müssen, was eure Nachbarn betreffen. Der kann dir auch Märchen erzählen nur um dich von der Anschaffung abzubringen.

Warum will man sich einen Qualzüchtung anschaffen wie einen französischen Bulldogge?

Ich meine mal was gehört/gelesen zu haben das KLEINE Hunde nicht verboten werden dürfen.

Falsch gehört. JEDER Hund kann verboten werden, wenn der Vermieter einen nachvollziehbaren Grund dafür angibt.

 Ich meine mal was gehört/gelesen zu haben das KLEINE Hunde nicht verboten werden dürfen.

Womit Du auf jeden Fall falsch liegst!

Die Haltung eines Hundes ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig und die darf nur verweigert werden, wenn die Begründung stichhaltig ist (z. B. wesentliche Nachteile für anderer Mieter).

Es hilft wenig, auf andere Mieter zu verweisen, denn in Deinem "Fall" kann die Sachlage anders sein und zu einer gegensätzlichen Beurteilung führen.

Hallo mara1907, Bulldoggen gehören zu einer Rasse, nämlich zur Rasse ""Bulltterrier, die man als Ausnahmehunde bezeichnen muss, da sie von Kampfhunden abstammen, deren Gene und Charaktereigenschaften diese Hunde noch immer in sich tragen. Auch wenn sie recht klein sind, sind diese kleinen Bulterrier recht gefährlich. Und kein Vermieter muss dulden, dass sich andere Mieter durch den Hund eines hundehaltenden Mieters fürchten oder sich belästigt fühlen. Bullterrier haben eine sehr hohe Beißkraft (auch die kleinen), sie haben ein sehr kräftiges Gebiss.  Ihre Rase kennt keine Demutshaltung und hat ein niedrigeres Schmerzemfinden als normale Hunde. Pit-Bullterrier, die direkten Verwandten deines Hundes, sind auch nicht höher als ca. 30-50 cm, wurden aber als Kampfmaschinen gezüchtet, die im Kampf Bären, Bullen (und heute oft kleine Kinder und andere Menschen töten bzw. töteten. Das Schlimme daran ist, dass vor allem die Besitzer von Bullterriern sich meist mit den Hunden, die sie sich anschaffen, gar nicht richtig auskennen, sonst wärst du nicht so erstaunt darüber, dass Bullterrier nicht wie andere Hunde behandelt werden. Leider werden die sehr kleinen Bullterrier oft von Laien mit Möpsen verwechselt, die kleinen Bullterriern sehr ähnlich sehen. Das wurde in der Nähe unserer Wohngegend kürzlich wieder einem Hundehalter zum Verhängnis, dessen Hund das mit seinem Leben bezahlen musste. Also, beschweren sich die anderen Mieter über deinen Hund, musst du ihn abschaffen oder die Wohnung wechseln. Und gefährliche Hunde dürfen vom Mietvertrag ausgeschlossen werden, dazu zählen eben (auch kleine) Bullterrier. 


maRa1907 
Fragesteller
 17.11.2015, 14:12

Vielen Dank für deine Ausführliche erklärung. Wenigstens eine gescheite antwort.

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abi84  17.12.2016, 21:52

Bulldoggen sind ja mal ganz was anderes als Bullterrier. Was hier beschrieben wird ist der miniatur bullterrier. Der aber im Gegensatz zum großen auch glaub auf KEINER Liste in de steht...
Bin zwar auch kein fan von pit und co aber der Text hat Bild-Niveau. Sorry!!!
Informier dich bitte bei rassespezifischen Seiten oder dem vdh.

Wenn Hunde verboten sind, sind die leider verboten. Also besser lassen als hinterher los werden müssen oder die Wohnung verlieren

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