Darf die Waschmaschine in der Wohnung aufgestellt werden, obwohl der Vermieter dies nicht wünscht?
Folgendes steht im Internet:
"Durch mietvertragliche Regelung kann das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung nicht untersagt werden. Denn das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung zählt grundsätzlich zum zulässigen Mietgebrauch."
Die Anschlüsse dafür sind im Bad vorhanden.
Darf der Mieter nun die WM in seiner Wohnung aufstellen? Wenn der Vermieter bei früherer mündlicher Nachfrage schon mal nein sagte?
Das Ergebnis basiert auf 17 Abstimmungen
Wo sollst du sie denn sonst aufstellen? Gibt es einen Platz im Keller für deine Waschmaschine?
Hallo, jaa, ein Wäschekeller gibt es
9 Antworten
Es gibt gründe, warum der Vermieter den betrieb der Waschmaschine in der Wonung untersagen kann, das sind aber nur sehr sehr wenige. einer der mir gerade spontan einfliele wäre dass die Struktur des Gebäudes zu schwach ist und oder der Anschluss des Gerätes aus elektrischer Sicht nicht möglich z.B. wenn die Elektroinstallation nicht über ausreichende Kapazität verfügt.
Wenn der Anschluss vorhanden ist, klar. Womöglich ist es Altbau und es gab vielleicht früher schon mal Beschwerden, die der Vermieter nur nicht mehr aufm Tisch haben will..
Was steht im Mietvertrag? Das ist das einzige was ggf. relevant ist:
Das Aufstellen und Betreiben von Waschmaschinen und Wäschetrocknern in der Wohnung zum Haushaltsgebrauch gehöre zumindest in Neubauten ohne Weiteres zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, solange nicht ausdrücklich etwas Anderes vertraglich vereinbart sei (BGH Urteil v. 10.02.2010 – VIII ZR 343/08 – […]Rn. 33; LG Detmold WuM 2002, 51 [LG Detmold 18.03.1998 – 10 S 276/97]; AG Köln WuM 2001, 275; AG Hameln WuM 1994, 426; Erman/Lützenkirchen, BGB, 13. Aufl., 541 BGB Rn. 43; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 11. Aufl., § 535 Rn. 368f.).
Wenn du das genau wissen willst ist das eine Rechtsberatung, die ich a) aus Mangel an Qualifikation und b) weil das hier ein öffentliches Forum ist nicht leisten darf.
Du solltest Dich nicht auf das verlassen, was auf einer Laienseite geantwortet wird, da eine Rechtsberatung hier nicht zulässig ist.
Deshalb nochmals: bitte den Vermieter papierschriftlich um Erlaubnis!
Mündliche Auskünfte sind nicht relevant.
Wenn es aus technischer Sicht keine Einwände dagegen gibt, steht dem meiner Meinung nach nichts im Wege.
Du kannst den Vermieter jedoch zuvor papierschriftlich um entsprechende Erlaubnis bitten.
Ist es zulässig, den Vermieter digital um Erlaubnis zu bitten? Per WhatsApp zum Beispiel (so kommuniziert er nämlich, frag aber ob das gesetzlich möglich ist) und muss es begründet werden oder einfach nur formlos um Erlaubnis bitten?
Zulässig und möglich ist es, aber rechtlich bedeutungslos.
Deshalb antwortete ich:
Du kannst den Vermieter jedoch zuvor papierschriftlich um entsprechende Erlaubnis bitten.
:)
Darfst du machen. Musste aber auch erst einmal recherchieren.
"Auch wenn der Mietvertrag entsprechende Klauseln enthält, müssen fachgerecht angeschlossene Waschmaschinen nicht auf Verlangen des Vermieters entfernt werden."
https://www.wohnung.com/ratgeber/376/waschkeller-welche-regelungen-gelten
Bei uns darf man auch nicht in der Wohnung waschen und trocknen (was ja unwirksam sei), allerdings entsteht bei uns sehr schnell Schimmel. Wenn also Schimmel auftritt, könnte man dann dir die Schuld geben, da man ja extra darauf hingewiesen hat nicht in der Wohnung zu waschen/trocknen. Du hast natürlich den Vorteil, dass es nicht schriftlich gemacht wurde und es eventuell keine Zeugen für die Aussage gibt. Auf der anderen Seite möchtest du ja auch kein Schimmel. Da musst du schauen, was die Gründe sein könnten.
Ich drück dir die Daumen.
Tatsächlich steht dazu nichts im Mietvertrag. Das verbieten wurde nur mündlich seitens Vermieter ausgesprochen, als er und der Mieter den Mietvertrag unterschrieben.
Ok, also es ist erlaubt. Kann der Mieter ohne zu fragen oder dem Vermieter bescheid zu sagen, die Maschine aus dem Wäschekeller hoch in seine Mietwohnung holen und anschließen oder ist die vorherige um Erlaubnis bitten Pflicht?