Darf die Waschmaschine in der Wohnung aufgestellt werden, obwohl der Vermieter dies nicht wünscht?

Das Ergebnis basiert auf 17 Abstimmungen

Ja, die WM darf in der Mietwohnung aufgestellt werden 82%
Andere Option: 18%
Nein, die WM darf nicht in der Mietwohnung aufgestellt werden 0%
tommgrinn  02.05.2024, 09:47

Wo sollst du sie denn sonst aufstellen? Gibt es einen Platz im Keller für deine Waschmaschine?

Inkognito-Nutzer   02.05.2024, 11:21

Hallo, jaa, ein Wäschekeller gibt es

9 Antworten

Andere Option:

Es gibt gründe, warum der Vermieter den betrieb der Waschmaschine in der Wonung untersagen kann, das sind aber nur sehr sehr wenige. einer der mir gerade spontan einfliele wäre dass die Struktur des Gebäudes zu schwach ist und oder der Anschluss des Gerätes aus elektrischer Sicht nicht möglich z.B. wenn die Elektroinstallation nicht über ausreichende Kapazität verfügt.

Ja, die WM darf in der Mietwohnung aufgestellt werden

Wenn der Anschluss vorhanden ist, klar. Womöglich ist es Altbau und es gab vielleicht früher schon mal Beschwerden, die der Vermieter nur nicht mehr aufm Tisch haben will..

Andere Option:

Was steht im Mietvertrag? Das ist das einzige was ggf. relevant ist:

Mietrecht: Trotz Waschküche kann der Mieter die Waschmaschine in der Wohnung aufstellen (mth-partner.de)

Das Aufstellen und Betreiben von Waschmaschinen und Wäschetrocknern in der Wohnung zum Haushaltsgebrauch gehöre zumindest in Neubauten ohne Weiteres zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, solange nicht ausdrücklich etwas Anderes vertraglich vereinbart sei (BGH Urteil v. 10.02.2010 – VIII ZR 343/08 – […]Rn. 33; LG Detmold WuM 2002, 51 [LG Detmold 18.03.1998 – 10 S 276/97]; AG Köln WuM 2001, 275; AG Hameln WuM 1994, 426; Erman/Lützenkirchen, BGB, 13. Aufl., 541 BGB Rn. 43; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 11. Aufl., § 535 Rn. 368f.).
Agamemnon712  02.05.2024, 08:22
Das ist das einzige was ggf. relevant ist:

Ist es nicht.

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Inkognito-Nutzer   02.05.2024, 08:23

Tatsächlich steht dazu nichts im Mietvertrag. Das verbieten wurde nur mündlich seitens Vermieter ausgesprochen, als er und der Mieter den Mietvertrag unterschrieben.

Ok, also es ist erlaubt. Kann der Mieter ohne zu fragen oder dem Vermieter bescheid zu sagen, die Maschine aus dem Wäschekeller hoch in seine Mietwohnung holen und anschließen oder ist die vorherige um Erlaubnis bitten Pflicht?

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DerRoll  02.05.2024, 08:24
@Inkognito-Fragesteller

Wenn du das genau wissen willst ist das eine Rechtsberatung, die ich a) aus Mangel an Qualifikation und b) weil das hier ein öffentliches Forum ist nicht leisten darf.

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Agamemnon712  02.05.2024, 08:26
@Inkognito-Fragesteller

Du solltest Dich nicht auf das verlassen, was auf einer Laienseite geantwortet wird, da eine Rechtsberatung hier nicht zulässig ist.

Deshalb nochmals: bitte den Vermieter papierschriftlich um Erlaubnis!

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Mündliche Auskünfte sind nicht relevant.

Wenn es aus technischer Sicht keine Einwände dagegen gibt, steht dem meiner Meinung nach nichts im Wege.

Du kannst den Vermieter jedoch zuvor papierschriftlich um entsprechende Erlaubnis bitten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Inkognito-Nutzer   02.05.2024, 08:18

Ist es zulässig, den Vermieter digital um Erlaubnis zu bitten? Per WhatsApp zum Beispiel (so kommuniziert er nämlich, frag aber ob das gesetzlich möglich ist) und muss es begründet werden oder einfach nur formlos um Erlaubnis bitten?

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Agamemnon712  02.05.2024, 08:21
@Inkognito-Fragesteller

Zulässig und möglich ist es, aber rechtlich bedeutungslos.

Deshalb antwortete ich:

Du kannst den Vermieter jedoch zuvor papierschriftlich um entsprechende Erlaubnis bitten.

:)

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Ja, die WM darf in der Mietwohnung aufgestellt werden

Darfst du machen. Musste aber auch erst einmal recherchieren.

"Auch wenn der Mietvertrag entsprechende Klauseln enthält, müssen fachgerecht angeschlossene Waschmaschinen nicht auf Verlangen des Vermieters entfernt werden."

https://www.wohnung.com/ratgeber/376/waschkeller-welche-regelungen-gelten

Bei uns darf man auch nicht in der Wohnung waschen und trocknen (was ja unwirksam sei), allerdings entsteht bei uns sehr schnell Schimmel. Wenn also Schimmel auftritt, könnte man dann dir die Schuld geben, da man ja extra darauf hingewiesen hat nicht in der Wohnung zu waschen/trocknen. Du hast natürlich den Vorteil, dass es nicht schriftlich gemacht wurde und es eventuell keine Zeugen für die Aussage gibt. Auf der anderen Seite möchtest du ja auch kein Schimmel. Da musst du schauen, was die Gründe sein könnten.

Ich drück dir die Daumen.

Woher ich das weiß:Recherche