Darf der Busfahrer das tun?

7 Antworten

der Busfahrer hat im Bus das Hausrecht und wird gegen die Richtlinien usw. verstoßen kann er die Störer des Busses verweisen. Wie es bei Kindern / Jugendlichen ist kann ich rechtlich nicht beurteilen.


Das kommt aufs Alter an. Z.b. bei der Bahn ist es folgendermaßen:

Man kann Fahrgäste aus verschiedenen Gründen von der Fahrt verweisen, z.b. wenn er sich wegen des Àrgers nicht voll auf die Fahrt konzentrieren kann und die Fahrt deswegen gefährlich werden könnte. Allerdings darf er auch nicht Schüler bis zu einem gewissen Alter von der Fahrt ausschließen, ohne für Ersatz zu sorgen.

Erwachsene und Jugendliche, soweit ich weiß ab 15 Jahren, darf er an die frische Luft setzen, wenn sie sich nicht an die Spielregeln halten. Unter 15 darf er das überhaupt nicht! erstens hat er die Transportpflicht und 2. noch viel wichtiger, hat er eine Fürsorgepflicht für die Dauer der Fahrt von Haltestelle zu Haltestelle. Und mitten in der Wildnis, darf er so junges Gemüse schon gar nicht aussetzen!


Ja und nein. Er hat eine Transportverpflichtung, aber darf auch einen Transport bei Gefahr unterbinden.

Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich würde dir sehr empfehlen, beim betreffenden Busunternehmen vorstellig zu werden und denen deinen Fall zu schildern. Meines Erachtens ist der Busfahrer eindeutig zu weit gegangen, indem er alle rausgeworfen hat, unbesehen der Möglichkeit, dass nebst den zwei lauten Schulklassen auch noch andere Passagiere im Bus gesessen haben könnten, so wie es bei dir ganz offensichtlich der Fall war.