Darf der Ausbildungsbetrieb mein Halbjahreszeugnis von der Berufsschule einfordern?

5 Antworten

huhu,

es ist die Pflicht vom Ausbildungsbetrieb eine vernünftige Ausbildung zu gewährleisten dazu zählt auch die "Kontrolle" des Zeugnisses um Defizite durch gezielte Förderung frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

Also ja er darf und "muss" sogar über deine Noten bescheid wissen um eine vernünftige Ausbildung durchführen zu können.

Die wollen dir da keinen "reindrücken" sondern nur dafür sorgen das du gut durch die Ausbildung kommst. Du hast als Auszubildender nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Im Gegensatz zur Schule lernst du "nicht nur für dich" sondern dein künftiger Arbeitgeber muss sich auf dich verlassen können, deshalb gibt es Abschlussprüfungen und co.

Grüße Anna

Und ich weiß das ich als Auszubildender nicht verpflichtet bin, mein Halbjahreszeugnis vorzulegen.

Woher hast Du dieses "Wissen", wo steht das?

Dein AG stellt Dich für die Berufsschule frei. Das gehört zu seinen Pflichten nach § 14 Berufsbildungsgesetz. Warum sollte er nicht das Recht haben Dein Berufsschulzeugnis einzusehen?

https://www.ihk.de/pfalz/produktmarken/ausbildung/informationen-fuer-betriebe/waehrend-der-ausbildung/rechte-und-pflichten-1280044

Und ich weiß das ich als Auszubildender nicht verpflichtet bin, mein Halbjahreszeugnis vorzulegen. 

Wenn du das weisst, dann weisst du sicher auch, wie der Ausbilder dann seiner Pflicht nachkommen soll, deinen Ausbildungsfortschritt in den Ausbildungsmaßnahmen ausserhalb des Unternehmens zu überprüfen.
Sollte doch klar sein, dass die Berufsschule mit den Betrieben über die Azubis sprechen, um eventuelle Probleme frühzeitig zu lösen und passende Maßnahmen zu ergreifen. Welcher Sinn sollte dann darin liegen, dem Ausbildungsbetrieb das Halbjahreszeugnis NICHT vorzulegen?

Hier mal ein Auszug von der IHK, den man in dieser Form auch bei den HWKs finden kann.

Durch die Zusammenarbeit von Ausbildenden und Auszubildenden soll der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung erreicht werden. Dazu gehört die Pflicht des Auszubildenden, seinen Ausbilder über den Inhalt des Berufsschulstoffes und seinen Leistungsstand zu informieren. Durch das Vorlegen der Berufsschulzeugnisse ist es dem Ausbilder möglich, bei Leistungsschwächen rechtzeitig einzugreifen und das böse Erwachen vor der Abschlussprüfung zu vermeiden.

Ja das mache ich auch bei meinen Azubis, schließlich möchte ich beide so gut wie möglich durch die Ausbildung kriegen, neue Mitarbeiter gewinnen die man selbst ausgebildet hat, ich lasse meine Azubis ungern gehen

Die können das nicht nur, die dürfen das auch - Du kannst die Ausbildung nur abschließen, wenn Du die Berufsschule und die Abschlussprüfung bestehst, zur Abschlussprüfung wirst Du aber nur mit bestandener Berufsschule zugelassen.