Darf das Ordnungsamt meine Personalien auf Verdacht ein zweites Mal weitergeben?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Habe einen Brief bekommen über eine Ordnungswidrigkeit die ich nicht begangen habe

Wie ist denn das Schreiben bezeichnet? Als "Anhörung des Betroffenen"? Dann hast du erstmal noch keine anfechtbare Entscheidung. Die Anhörung im Bußgeldverfahren ist analog zur Vernehmung eines Beschuldigten im Strafverfahren, es steht dir als frei, dich zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Erst wenn ein Bußgeldbescheid kommt, kannst du dagegen innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, im Augenblick kannst du noch nichts machen. Auch passende Paragraphen zur Entlastung fallen mir nicht ein... Wenn du dir allerdings sicher bist, nichts gemacht zu haben, dann schreib das rein. Wird zwar bei zwei Zeugen nicht viel bringen, aber besser als schweigen ist es allemal, und passieren kann dir mit der Aussage auch nichts.

Generell finde ich es etwas seltsam, wenn das Ordnungsamt Außendienstmitarbeiter beschäftigt, die einen auffälligen Bürger nicht gleich auf frischer Tat ansprechen, sondern mit ihm nur schriftlich kommunizieren. Wenn sie dich bei der angeblichen Ordnungswidrigkeit beobachtet haben, hätten sie dich ja auch gleich anhören können, außerdem wäre so der erzieherische Effekt viel größer. Außerdem würde man so ggf. Identifizierungsprobleme vermeiden, wenn man gleich den Ausweis verlangt. Aber generell sind sie nicht verpflichtet deine Daten ein zweites Mal zu erfragen, wenn du ihnen schon persönlich bekannt bist.

Hey, also wenn sie schon einmal deine Personalien aufgenommen haben, dann müssen sie es kein zweites mal machen. Dan wäre sowas von total Überflüssig.

Am besten du lässt dich von einem Anwalt oder so beraten, die können dir mehr mit den Paragraphen helfen als wir.

Und wenn du nichts angestellt hast, dann hast du nichts angestellt. Wenn du sie siehst einfach lächeln und winken und dir neben bei denken was die jetzt schon wieder von dir Wollen.

Ich hoffe ich konnte dir Helfen ;)


Crayola 
Fragesteller
 27.01.2014, 16:07

Das ist ja alles schön und gut, wenn ich jetzt nicht schon ein Verfahren hätte (:

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Du sagst, Du hast keine Alibi, heißt, dass sie Recht haben mit der / den OrdnungswidrigkeitEN. Was willst Du dan für Gestze entgegenhalten? Wenn der Brief und die beiden Beamten vom Ordnungsamt sind, haben sie keine Daten weitergegeben, das beide in der selben Behörde / Abteilung tätig sind.


adk710  18.12.2013, 15:01

Nein, "kein Alibi" heißt eben nicht, dass das Ordnungsamt automatisch Recht hat. Es heißt nur, dass die Fragestellerin nicht eindeutig beweisen kann, dass sie nicht als Täterin in Frage kommt (http://www.duden.de/rechtschreibung/Alibi: "[Nachweis der] Abwesenheit vom Tatort zur Tatzeit"). Typisches Krimizitat: "Ich war zu Hause. Allein!" Dann hat der Beschuldigte auch kein belastbares Alibi, selbst wenn die Aussage stimmt. Aber da er als Beschuldigter genausogut lügen darf, kommt das natürlich ohne weitere Beweise nicht überzeugend daher.

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Terezza  18.12.2013, 16:43

kein Alibi heißt eifachnur kein Alibi und sonst nix. Nur weil jemand kein Alibi hat, bedeutet das noch lange nicht, daß er der Täter ist, nicht wahr? Es bedeutet nur, daß er nicht nachweisen kann, wo er zur Tatzeit war, nonst nix.

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Crayola 
Fragesteller
 27.01.2014, 16:21

Naja ich habe mal das Gesetzbuch durchwühlt und ein Paragraph besagt zum Beispiel, dass die Beamten sicher stellen müssen, dass es sie um meine Person handelt und mich über meine Straftat/ Ordnungswidrigkeit umgehend zu informieren haben, allein schon deshalb, damit ich so schnell wie möglich aufhöre sie zu begehen.

Hier nachzulesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/

(ja, ich weiß, gesetze von 1968, aber eben die einzigen die ich gefunden habe. Ich dachte nur, dass jemand mal ein ähnliches Problem hatte und weiß was zu tun und vor allem zu schreiben ist, damit sie aufgeben und aufhören mich zu nerven)

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Wenn man dich beim Amt kennt, muss man deine Personalien nicht ein zweites Mal aufnehmen. Und einen Anspruch auf eine (preisgünstige) Verwarnung hat auch niemand. Es ist ins Ermessen der Behörde gestellt, dir eine anzubieten oder nicht.

Bei uns wird es bei nicht-verkehrlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren auch so gehandelt, dass es beim ersten Mal eine Verwarnung gibt, beim zweiten Mal gleich einen Bußgeldbescheid. Beim dritten und folgenden Mal wird das Bußgeld jeweils verdoppelt, bis ein Lerneffekt eingetreten oder die gesetzliche Höchstgrenze erreicht ist.

Jetzt wirst du erst einmal angehört. Da kannst du deine Version schildern. Wenn dennoch ein Bußgeldbescheid erlassen wird, kannst du innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Mit vielen Paragraphen rumzuschmeißen überzeugt bestimmt nicht, wirkt eher lächerlich. Es geht schließlich um Glaubwürdigkeit ! Wenn du das Ordnungsamt wieder nicht überzeugen kannst, entscheidet das Amtsgericht über die Sache.

Aber Vorsicht: Wenn der Richter dir nicht glaubt und das Verfahren nicht einstellt, musst du auch noch die Gerichtskosten tragen !

Wie der Begriff "Verwarnung" es schon aussagt. Nach einem Vergehen oder einer Ordnungswidrigkeit wird man ermahnt oder verwarnt. Wenn man es sich erneut zuschulden kommen lässt, gibt es keine erneute "Warnung" oder "Ermahnung", und somit auch kein erneutes "Angebot", wie Du es so schön schreibst.

Das Verfahren ist jetzt am Laufen. Sobald es eine Anhörung gibt, kann man sich zum Sachverhalt äußern. Mit Paragraphen um sich zu werfen, die man aber selbst nicht bis ins Detail kennt, bringt relativ wenig, denn es ist deren Sachgebiet und deren tägliches Business, sich mit Gesetzen auszukennen und deren Einhaltung sicherzustellen.