darf das Jugendamt das Kindergeld einforder?

3 Antworten

Ich würde da nicht lange fakeln sondern gleich nach einem Fachanwalt Kindesunterhalt Pflegegrad schauen.

In einer anderen Gruppe habe ich mitbekommen, dass wohl das eine und das andere JA übergriffig ist bezüglich Gelder.

Selbstverständlich steht nur jenes Geld zu, welches auch abgearbeitet wurde bzw. für welches Leistung erbracht wurde. Da gehört dann aber tatsächlich anteilig auch das Pflegegeld zu.

Alternativ sendest Du dem JA ein Einwurfeinschreiben - bitte NICHT mit Rückschein sondern Einwurfeinschreiben. In diesem schilderst Du die Situation und verlangst binnen 14 Tagen sowohl eine Erklärung als auch Korrektur der falschen Angabe gegenüber der Kindergeldkasse als auch Abrechnung unter Berücksichtigung bereits erhaltener Zahlungen dank deren mit Dir NICHT abgesprochener eigenständiger Einforderung.

Betone gerne im Anschluss, dass Du nach dieser doch üblen Erfahrung mit der Verwandtschaft und auch allgemein einer FRUCHTBAREN Zusammenarbeit mit dem JA gegenüber stehst. Dass es aber auf gar keinen Fall zum Wohle des Kindes sein kann, wenn das Amt das dem KIND zustehende Geld einbehält.

wenn sie das kind in pflege gibt, dann hat das jugendamt anspruch, dass die kosten dafür gedeckt werden. heißt das pflegegeld steht ihr nicht zu für das kind und auch nicht das kindergeld. sie muss hier mit dem bearbeiter des jugendamtes sprechen

Wie kommt denn das Jugendamt an das Kindergeld von deinem Konto?


hexe0510 
Fragesteller
 12.03.2018, 12:23

die haben das Vohl direkt beider Kindergeldkasse so geordert .hatte heute nur das für meinen Großen Sohn auf dem Konto

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