Darf mich das Jobcenter so einfach in die EM Rente schicken?

2 Antworten

Eigentlich hätte dich der Kundenberater erst zum Medizinischen Dienst schicken müssen und der MD hätte dann bei deinen Ärzten die Unterlagen anfordern müssen.

Wenn dann der MD zu dem Schluss kommt das Du zu 100 % Erwerbsgemindert bist verweist er dich an die entsprechende Stelle und wenn ich das gestern richtig gelesen habe leitet der MD auch deine Unterlagen für Beantragung weiter.

- hatte mich die Tage deshalb mal schlau gemacht weil mir demnächst ähnliches bevorsteht.


Butterfly36 
Fragesteller
 15.05.2024, 08:35

das ist hier alles nicht passiert. Ich bin erst seit Ende letzten Jahres hier im neuen Landkreis wohnhaft, weil ich umziehen musste . Wohnung zu teuer und Mängel waren genug da....Und bin froh, das ich hier so gut mich eingelebt habe und auch die Nachbarschaft hilfsbereit ist. Ich habe das auch so meinen Partner gesagt. Wir wohnen aber nicht zusammen bislang. Meint ich sollte das erstmal hinnehmen, damit Ruhe einkehrt. Meine ganzen Beschwerden die ich mal gehabt hatte, haben s ich auch verbessert. Das ist auch eine längere Geschichte, da ich aus einer Großstadt komme und auch vollständig das Bundesland gewechselt habe. Heimweh kenn ich ebenfalls nicht. Ich war jetzt auch gar nicht mehr wegen der ganzen C-Pandemie beim Arzt und durch meine 3 Umzüge ist das auch auf der Strecke geblieben. Ich habe keine psychische Erkrankungen, ab und zu hab ich mal kleine Sachen, aber die kurier ich selbständig aus. Arztbesuche verkneif ich mir nach Möglichkeit und ich denke nicht, das ich aufgrund Allergien, Unverträglichkeiten in Rente geschickt bekomme. Wobei sich das auch schon alles super gebessert hat und das ab 50....! Und ohne festen Hausarzt kann es auch nur schwierig werden und meine finanzielle Situation lässt es auch nicht zu, einfach nur zuhause rum s itzen und nix tun. Ich bin grad dabei, richtig mit meiner Existenzgründung/Selbständigkeit irgendwie los zu starten. Egal wie. Hatte dadurch ja schon genug Verluste und Schulden gemacht. Aber das ist wieder eine andere Sichtweise. Ich versuch jetzt das beste draus zu machen und auch versuchen das ich vom Jobcenter mal weg komme. Hier schon einen Anwalt zu nehmen, halte ich noch für zu früh. Mir hat es auch so die deutsche Rentenversicherung am Telefon gesagt und nicht wie die das jetzt einfach mit mir gemacht haben.

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Ja, das Jobcenter darf die Erwerbsunfähigkeit "feststellen" und zur Rentenantragstellung auffordern. Da hier noch kein Gutachten des MDK erfolgt ist, ist das geschilderte Vorgehen aber SEHR zweifelhaft.

Grundlage dafür ist der § 44a SGB 2. HIER findest du die fachlichen Weisungen dazu.

Ob sie dich zwingen dürfen, in den Widerspruch zu gehen, weiß ich nicht. Aber Klageverfahren kostet Geld...das hast du nicht...da soll das JC das dann finanzieren.

Stell den Antrag, und bei der ärztlichen Untersuchung gib dich fit wie ein Turnschuh! Dann wird der Rentenantrag nämlich abgelehnt und auch ein "Widerspruch" wird scheitern. Ach ja, bei dem Widerspruch schreib als Begründung rein: Dieser Widerspruch erfolgt, weil das Jobcenter diesen von mir fordert.

Auf die Weise sind erstmal deine Leistungen durch das JC sicher gestellt, weil du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bist. Und weil so ein Verfahren SEHR lange dauert (über 1 Jahr ist keine Seltenheit), hast du dann erst mal Ruhe vor dem übereifrigen Sachbearbeiter des JC.

Der will dich in die Rente abschieben und in die aufstockende Grundsicherung des Sozialamtes, mehr ist da nicht dahinter.

Parallel solltest du dich beim Kundenreaktionsmanagement beschweren, dass man dich ohne echten Grund (das fehlende Gutachten des MDK!) zum Rentenantrag zwingt!


Agamemnon712  15.05.2024, 08:16

Sich fit geben sollte man nur, wenn man es auch ist.

Erwerbsminderungsrente hat Vorrang vor Bürgeld, sofern Anspruch darauf besteht.

Zudem sind Erwerbsminderungsrente und aufstockendes Bürgergeld möglich.

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Dea2019  15.05.2024, 12:19
@Agamemnon712

Hier geht es nicht um Vorrang der EM-Rente vor Bürgergeld, sondern darum, dass das JC einen NICHT erwerbsgeminderten Kunden mit GdB30 wegen "Nichtvermittelbarkeit" zwangsweise abschieben will in die Grundsicherung. Lt FE ist bislang nicht einmal eine Begutachtung durch den MDJK erfolgt...die MUSS aber vor solch einer Aufforderung erfolgen.

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