Dachfenster Genehmigungspflicht Austausch

5 Antworten

Kommt drauf an, wie umfänglich ihr den Bauleiter beauftragt habt. Wenn er "nur" für die Durchführung der Arbeiten geordert wurde, kann es sich darauf beziehen, dass er davon ausging, dass die behördlichen Genehmigungen zuvor eingeholt worden sind. Ansonsten hättet ihr ihm das im Vorfeld sagen müssen, dass er diese ebenfalls mit einzuholen hat.

Ich fürchte in eurem Fall könnt ihr nur versuchen den Schaden zu minimieren, indem ihr versucht mit den beiden anderen Parteien (Nachbar und Stadtverwaltung) einen Kompromiss zu finden. 

Wurde das Fenster denn tatsächlich "schwarz" eingebaut? Schwer vorstellbar, wenn du doch andeutest das ihr für diese Maßnahme Fördergelder bekommen habt?!


Jafreumich 
Fragesteller
 23.04.2015, 15:37

Ja wir haben über die KfW Förderungen erhalten, und am Anfang wurde alles in einen Gruppen Gespräch Handwerker,Bauleiter und Uns besprochen wo uns der Bauleiter hingewiesen hat das wir eine Genehmigung vom Bauamt für die Farbe der Dachziegeln benötigen.

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Markie84  23.04.2015, 15:40
@Jafreumich

Also ist es kein Schwarzbau?! Dann besteht nur der Punkt des Brandschutzes. Evtl. gibt's da eine Möglichkeit etwas nachzurüsten. Frag doch mal beim Amt, Feuerwehr oder Bauleiter nach. Dann fragst du noch beim Nachbarn nach ob sie euch für die zu geringe Entfernung nicht eine Duldung aussprechen können.

Wenn das alles nichts hilft, wird wohl leider nur der Rückbau helfen - Problem dann dürfte auch werden, was mit den KfW-Fördergeldern passiert, da der geförderte Umbau ja dann nicht mehr existiert.

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Jafreumich 
Fragesteller
 23.04.2015, 15:45
@Markie84

wir hatten einen Brandschutzexperten da gehabt und der sieht keine Beanstandungen. Allerdings sagt er das man zu den Nachbarn 1,25m Abstand hätte einhalten müssen. Nur da ist ja kein Treppenhaus mehr :( Er war der Meinung das es der Buleiter hätte wissen müssen, nur hilft es uns nicht weiter im Moment. Wie gesagt es waren ja Lichtpfannen vorhanden die wir nur ersetzt haben gegen ein Fenster Und zum Thema Schwarzbau, eigentlich muss man Wärmedämmung nicht genehmigen lassen laut Bauamt aber wir haben ein Fenster eingebaut dadurch Schwarzbau wenn ich das so alles richtig verstanden habe

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Markie84  23.04.2015, 15:53
@Jafreumich

Tja, leider ist man als Endverbraucher oft der Doofe bei sowas. Das der Bauleiter das im Zuge seiner Betriebshaftpflicht regeln lässt ist sicherlich auch nicht denkbar? Er hat ja scheinbar bei Ausführung seiner Arbeit einen gravierenden Fehler gemacht, den afaik seine Versicherung abdecken würde...

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Jafreumich 
Fragesteller
 23.04.2015, 16:01
@Markie84

Wir haben den Bauleiter jetzt erstmal außen vor gelassen auf Rat des Anwaltes. Der Anwalt vermutet das es wohl einfach nur ums Geld geht, aber was ja frech ist und doch unnormal für das Deutsche Recht das die sich erpressen lassen müssen von Nachbarn die es einen nicht Gönnen.

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huste  24.04.2015, 08:38
@Jafreumich

Normalerweise sind Fenster auch nicht genehmigungspflichtig, es sind aber die Bauvorschriften zu beachten und dazu gehört auch der Brandschutz.

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Bei euch gibt es eine Satzung, oder einen Bebauungsplan. In den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sollte es drin stehen. Ansonsten geht es nach Landesbauordnung.

Dein erster Schritt sollte jetzt sein mit nem Architekt/Statiker Nachträglich eine Baugenehmigung zu erhalten. Evtl geht das schon. Der rest ist der Neid der besitzlosen die es einem einfach nicht gönnen

Der Bauleiter kümmert sich um den Bau, nicht um die rechtlichen Gegebenheiten.

Der Fehler liegt darin, daß anscheinend ohne Genehmigung gebaut wurde.

Entweder Rückbau oder Widerspruch durch Anwalt.


Jafreumich 
Fragesteller
 23.04.2015, 15:40

Das ist so wohl nicht richtig, der der Bauleiter darf ja keine Arbeiten ausführen wenn keine Genehmigung vorliegt. Und er hat uns immer gesagt das wir keine Baugenehmigung benötigen. Also wen soll man denn Glauben als unwissender, den Handwerker ? Bauamt ? Bauamt waren wir allerdings auch vorher um uns schlau zu machen, man bekommt allerdings keine verbindliche Antworten von denen.

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Diese Lichtpfannen hatten Bestandsschutz. Wenn ihr nun das Dach erneuert müssen die neuen Bauvorschriften eingehalten werden. Bei Dachflächenfenstern ist das meines Wissens nach 1,50 m zum Nachbarn oder Alternativ eine Brandwand die entsprechend über die Dacheindeckung reicht.


Einen Tritt dahin wo es am meisten weh tut, sollte der "Bauleiter" für meine Begriffe schon von euch bekommen...



Jafreumich 
Fragesteller
 23.04.2015, 15:50

Ja so ähnlich hab ich es auch verstanden, aber ein Fenster ist doch nix anderes wie so blöde Pfannen

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pharao1961  23.04.2015, 15:57
@Jafreumich

Da gebe ich dir Recht :-). Allerdings möchte das Bauamt - wenn ihr schonmal am Umbauen/Renovieren seid - dass ihr es dann auch so macht, wie die Bauvorschriften HEUTE sind. Ist eben so...

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