Commerzbank was heißt das?

7 Antworten

Hi! Mit der Eröffnung eines KKKontos hast Du als Kontoinhaber eine Mitwirkungs- bzw. eine Prüfpflicht der Kontoabrechnung bzw. der Kontoauszüge und musst der Bank Unregelmässigkeiten oder Fehler unverzüglich bzw. Innerhalb der 6 Wochen nach Erstellung mitteilen. Darauf wirst Du mit diesem Absatz hingewiesen.

Wenn alles okay ist, besteht hier für Dich kein weiterer Handlungsbedarf. Das wird im Übrigen immer draufstehen.

Falls eine Buchung z.B. fehlt, falsch oder gar nicht von Dir veranlasst ist, dann musst Du das entsprechend umgehend reklamieren - je schneller desto besser. Gerade im letzten Fall ist Geschwindigkeit sehr wichtig um it Glück noch was retten zu können.

Alles klar? :-) Gruss

Wenn dein Konto nicht stimmt, kannst du innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einreichen.

das steht nach jedem abgeschlossenem Quartal auf dem Kontoauszug von Privatkunden. 30.9. (gestern) war das 3. Quartal vorbei.

das steht schon immer so drauf. du hast eine 6 Wochen Frist bei Unstimmigkeiten Widerspruch bei der Bank einzureichen, wenn was auf deinem Rechnungsabschluss für das abgelaufene Quartal nicht stimmt.

Nein, das ist nichts Schlimmes. Du sollst den Kontoauszug einfach nur prüfen und bei Fehlern schnell reklamieren. Wenn kein Fehler drauf ist (was der Normalfall ist), musst du auch nichts machen. Diese Rechtsbelehrung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Das heißt, dass du innerhalb von 6 Wochen reklamieren musst, wenn etwas falsch gebucht wurde.Danach hast du den Auszug akzeptiert.