Cheff will ganzen Lohn zurück nach Kündigung?

Email von Cheff - (Recht, Arbeit, Chef)

10 Antworten

Du hast auf Provisionsbasis bei einer Versicherung gearbeitet?

Und in diesem Zuge an Deinen Freund eine überteuerte Lebensversicherung verhökert?

Und dafür die Provision kassieren wollen?

Klar dass Du dort nicht sehr angesehen bist.

Und Du willst Provision für etwas, für das noch gar kein Geld geflossen ist?

Auch klar, warum Du dort nichts verloren hattest.

Also::

1.) Provision bekommt man dann, wenn das dazu gehörende Geschäft abgeschlossen UND die notwendigen Finanzmittel bezahlt wurden.

Erst wenn die versicherung ihre Kohle hat, bekommst auch Du deine, keine Sekunde vorher.

2.) Gekündigte Verträge bedeuten keine Provision.

3.) Wenn man Dir eine Provision bezahlt hat, ein Geschäft aber rückabwickeln muss, also zurück bezahlen, verlierst auch Du nachträglich Deine Provision wieder.

4.) Du bekommst Provision und kannst sie zudem auch nur behalten, wenn alles klappt und auch auf Dauer läuft.

Wenn also der Punkt 3 eintritt, musst Du zurückzahlen.

Ganz einfch zuletzt.

Was soll ich tun?

Ihm die 2400 Euro zurückgeben und hoffen, dass deine anderen Verträge durchhalten.

Woher ich das weiß:Recherche

Das kommt doch ganz alleine auf die Details in Deinem Vertrag an.

Du schreibst, Du hast auf Provisionsbasis gearbeitet. Angestellt oder als freier Mitarbeiter ?

Und Stornos muss man da leider zurückzahlen, steht bestimmt in Deinem Vertrag. Eigene Police und die vom Freund gekündigt ? Ja, auch da muss man die Provision zurückzahlen, ist leider so. Manche Vertriebssysteme haben Stornohaftung des Vermittlers bis zu 5 Jahren...

andersrum und etwas überspitzt : Du hättest ja in einem Monat 800 falsche Verträge bringen können, einmal je Vertrag einzahlen und Dich mit der Provision zur Ruhe setzen können, geht leider nicht.... Storno ist Storno

Es geht nicht um € sondern um CHF, weil Betreibungsauszug gibt es eigentlich nur in der Schweiz.

Das Arbeitsgericht dürfte nicht zuständig sein, sondern das ordentliche Gericht, weil Du in dem Betrieb nicht angestellt sondern freie Mitarbeiterin (Handelsvertreterin) warst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

"Betreibung" hört sich nach Schweiz an.... keine Ahnung wie das dort läuft... auf EU-Recht kannst du dich jedenfalls sicher nicht stützen ;-P

Bei seiner Ausdrucks- und Schreibweise und mit dieser Art von höchst unprofessionellen Drohungen hast du es wohl mit einem Idioten und Schlitzohr zutun... verweigere doch einfach jede Form der Zahlung. Wenn er klagt, muss er Beweise liefern. Andererseits erwartest du noch Zahlungen. Erstatte halt Anzeige.