Bundeswehr Ausrüstung mit nachhause nehmen?
Wenn man eine Zeit lang gedient hat und die Bundeswehr dann verlässt kann man seine Ausrüßtung mit nachhause nehmen? Also seinen Helm, Feldbluse, Weste usw. Ich meine nicht die Waffen oder so sondern die Klamotten.
Und wenn man dient und Wochenende hat oder Urlaub kann man dann in voller montur Nachhause gehen? Oder müsste man sich Zivil kleiden?
Danke im voraus für die Antworten
Die Frage kommt nur aus reiner Interesse
Ich weiß ich kann mir manche Antworten aus dem Internet zusammensuchen aber da kann mir nicht alles beantwortet werden.
4 Antworten
Eine Weste gehört nicht zu deiner persönlichen Ausrüstung, sie wird bei Bedarf ausgegeben. Daher erübrigt sich auch die Frage danach. Nach Hause nehmen darfst du den Dienstanzug, näheres regelt die Kasernenordung. In einer "meiner" Kasernen war es zunächst nicht erlaubt, im Sportanzug und in Sonderbekleidung* die Kaserne zu verlassen. Zumindest was den Sportanzug betraf, wurde das dann gestattet, denn nur so war Individualsport möglich.
*) Sonderbekleidung ist
- Panzerkombination
- SanBekleidung
- Fliegerkombination
- FlugmechKombination
- t.b.c
Der Kevlarhelm musste im Spind bleiben.
Es kann von Kaserne zu Kaserne unterschiedliche Regelungen geben. Näheres befiehlt der KasKommandant.
Gibt es zum Beispiel Ausnahmen oder evt. eine Regelung wo man Weste und heöm mit nachhause nehmen durfte? Zum Beispiel bezahlt man die Ausrüstung und kann sie als "Andenken" mit nachhause nehmen. Damit würd ich jetzt den Helm und die Weste einbeziehen.
Du kannst die Weste (die dir ja besonders wichtig zu sein scheint) nicht kaufen, da sie nicht zu deiner persönlichen Ausrüstung gehört. Beim Helm weiß ich es nicht, glaube es aber auch nicht.
Nur in der Schweiz bekommt mein seine komplette Ausrüstung inklusive Sturmgewehr mit nachhause. Da ist man aber auch quasie sofort wieder Soldat, sollte die Schweiz angegriffen werden.
In Deutschland darf man wohl nur Schuhe/Stiefel, Unterwäsche und T-Shirts behandeln. Im groben also das was direkt auf der Haut getragen wird.
Gegen einen Kleinen Obolus kann man wohl auch noch den Rucksack kaufen.
Helm, Weste etc. bekommt man definitiv nicht mit nachhause.
Die Regelung der Schweiz ist mir bekannt und ich finde es ist eigentlich garnicht mal so verkehrt :)
Zu meiner Zeit bekamst du Unterwäsche , Schuhwerk und Socken mit, der Rest blieb da.
Du darfst in deiner Uniform nach Hause fahren.
Kleidung, die die Kleiderkammer erneut verwendet, sowie Zusatzausrüstung (Schlafsack, Helm, Messer, Spaten etc.) müssen abgegeben werden. Bei Verlust wird die die Neuanschaffung von deinem Sold abgezogen (weiß ich aus bitterer Erfahrung).
Zur Unterwäsche zählt mWn die lang- und Kurzärmligen Shirts, lange Unterhosen, Badebekleidung und Socken. Das kannst du behalten bzw. wird entsorgt wenn du es nicht behalten willst. Auch Schuhe werden nicht zurück gegeben.
Es ist erlaubt, bei Dienstschluss die Heimreise in Dienstkleidung anzutreten. Es ist nicht erlaubt, in seiner privaten Freizeit wie ein Clown in Uniform rumzurennen, es ist ja DIENSTkleidung.
Man darf den Dienst- und den Feldanzug auch privat tragen.
Den Soldaten wurde zwar jahrnehntelang das Gegenteil von unerfahrenen Vorgesetzten eingebleucht, spätestens seitdem das Bahnfahren in Uniform kostenfrei ist (kannst sogar in den Urlaub damit, solange man die Grenze nicht überfährt), dürfte es nun aber jedem klar sein 😉
Ach, und die Stiefel hattest Du nicht erwähnt ☝️die darf man auch behalten ("entwertet").
Ich habe das anders erfahren. Eine Uniform ist KEINE Freizeitbekleidung. Und wenn ich Urlaub habe, wozu sollte ich Dienstkleidung tragen? Scheint bei manchen Kameraden ein krampfhaftes Geltungsbedürfnis in der Öffentlichkeit zu sein.
Schuhe habe ich erwähnt.
Und noch ne kurze Ergänzung:
Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:
• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat,
• bei privaten Fahrten mit der Bahn im Rahmen des Projekts "Kostenfreies Bahnfahren in Uniform". Darin eingeschlossen sind die notwendigen Wege vom Abreiseort zum Ausgangsbahnhof sowie vom Zielbahnhof zum Zielort der privaten Reise. Abweichend von Ziffer 207 ist die Kopfbedeckung auch innerhalb von Bahnhöfen zu tragen.
Wir reden ja nicht von Festlichkeiten im privaten Rahmen an denen der Dienstanzug (formell) getragen werden kann. Andernfalls war das wohl ein Missverständnis.
Dem widerspreche ich nicht. Unter dem ersten und letzten Absatz kannst Du allerdings praktisch alles subsumieren 😉 Ob ich mich in meiner Freizeit befinde oder im Dienst, oder auf dem Weg vom oder zum Dienst und und und kann letztlich niemand feststellen. Ok, im Feldanzug ins Freibad oder Freitags in die Kneipe dürfte jedem als unzulässig einleuchten.
Übrigens, da Du gerade die Vorschrift auf hast, steht da etwas zur sonstigen Dienstbekleidung? An eine Regelung bzgl. Kl.DA kann ich mich nicht erinnern 🤔 Die Auszählung der Verwendungszwecke des FA soll ja maßgeblich eine Abgrenzung zum Tragen des DA darstellen.
Es ist seid neustem erlaubt auch privat Fahrten mit der Dienstkleidung zu bestreiten
hab meinen gesamten Spind bei mir daheim im keller, aber war der Tatsache geschuldet, dass kein Spind mehr da war