Buchungssatz Hardware Ersatzanschaffung für den PC

5 Antworten

Wartungskosten Hard- und Software. Unorthodox, aber bisher ohne Beanstandungen.

Ob Du mit dem Monitor die Nutzungsdauer das PC's verlängerst ist mehr als fraglich. Zudem kannst Du den Monitor ja auch an einen anderen, neuen PC anschließen oder an ein Laptop-.


FordPrefect  25.03.2009, 12:12

Ja, so geht es auch (hängt stark davon ab, wie pragmatisch das zuständige FA damit umgeht). Interessant ist die Frage eigentlich auch eher, wenn man den neuen PC über die kritische € 1000.-- Grenze pushen möchte :-)

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Zu 1:
Ja, das ist korrekt.
Zu 2:
Das ist falsch. Da der Monitor kein GWG ist (keine selbstständige Nutzung möglich) kann er nicht über Abschreibung GWG gebucht werden. Entweder eigenständig über 3 (?) Jahre (AfA-Tabelle prüfen) oder einem PC zuordnen, und dort über die Nutzungsdauer abschreiben. Bei letzterer Vorgehensweise müsste zudem geprüft werden, ob der PC schon unter die neue Regelung ab 2008 fällt, oder als Anlagegut noch vor 2008 eingebucht wurde.

Letzteres, weil nicht einzeln nutzbar.

Ich habs auch immer probiert als GWG zu buchen, aber die Steuerberaterin hats dann immer wieder umgebucht, weil nicht selbstständig nutzbar. Insofern wäre tatsächlich Sammelposten richtig.

PS: 0485 ist Sammelposten 2008. Ich meine mann MUSS je Buchungsjahr ein eigenes Sachkonto anlegen und entsprechend benennen. In dem Fall hab ich also 0486 angelegt = Sammelposten 2009. Abschreibung Sammelposten dann über 5 Jahre.


FordPrefect  25.03.2009, 12:04

Sammelposten ist definitiv falsch, da kein GWG. In den Sammelposten kommen nur GWG-Positionen, alles andere ist (wenn unter € 150.--) Betriebsausgabe, wenn über € 150.-- einem PC zuzuordnen und über die gewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. In einem Einzelfall hat der Bundesfinanzhof so entschieden. Das Urteil VI R 135/01 ist erhältlich unter http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2004.4.28/6R13501.html

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Tobias1979  27.03.2009, 12:17
@FordPrefect

Stimmt so auch nicht ganz. Auch ein PC unter 1000 € ist Sammelposten. Genauso wenn PC und Monitor zusammen unter 1000 € Kosten, dann auch Sammelposten. Zu-Aktivieren zu PC meiner Kenntnis nach nur wenn im gleichen Jahr der Anschaffung, sonst eigene Position aber über die gewöhnliche Nutzungsdauer des PC.

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"Wenn ich eine Ersatzanschaffung für einen ausgefallen PC Monitor mache, "

Ersatzbeschaffung und 100,- EUR - die Aufwendungen sind dem Konto 6470 Reparaturen und Instandhaltung von BGA zuzuordnen.

Weitere Erläuterungen und Hinweise zum Thema GwG kannst du unter http://www.betriebsausgabe.de/gwg-58.html nachlesen