Braucht man bei der Telekom ein Nachweis für einen Geschäftskunden Vertrag?

4 Antworten

Hallo Marks09,

ja, um in einen Rahmenvertrag für Geschäftskunden zu wechseln, bedarf es eines Nachweises in Form eines Auszuges aus dem Handelsregister bzw. dessen Nummer.

Wenn du diesen Nachweis erbringen kannst, kannst sowohl im Nachgang, als auch direkt mit deinem Neuvertrag in einen Rahmenvertrag wechseln bzw. diesen abschließen.

Viele Grüße Daniel H.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Alle Festnetz- & Mobilfunkthemen der Deutschen Telekom

Marks09 
Fragesteller
 22.11.2022, 11:06

Das heißt also es gibt absolut keine Möglichkeit einen Geschäftskunden Vertrag ohne einen Nachweis in Form von Gewerbeschein, Handelsregisterauszug usw. zu bekommen. Nun gut dann ist meine Frage somit beantwortet. Ist eigentlich logisch das die Anbieter so verfahren. Ich bleibe dann bei meinem Magenta Mobil M Vertrag.

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Telekomhilft  22.11.2022, 13:42
@Marks09

Genau, ohne Nachweis, kein Geschäftskundenvertrag. :-)

Bist du denn mit deinem MagentaMobil M Tarif nicht zufrieden? In Summe gibt es bei den Business-Tarifen keine wirklichen Unterschiede, außer die separat ausgewiesene MwSt. ;-)

Viele Grüße Daniel H.

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Gewerbeschein, HRB-Auszug o.ä.

ABER warum als solche Institution erst Privatvertrag abschließen und ein Jahr warten?
Da schließt man direkt einen Firmenvertrag ab...

Braucht man in dem Fall trotzdem noch ein Nachweis in Form eines Gewerbescheines etc?

Du kannst wechseln, wenn du nachgewiesen hast, dass du selbstständig bist.


Marks09 
Fragesteller
 22.11.2022, 10:59

Ja aber wie sieht es aus wenn man z.B mehrere Jahre Privatkunde ist und dann wechseln möchte in ein Geschäftskunden Vertrag. Geht es dann ohne Nachweis? Oder gibt es überhaupt eine Möglichkeit eine Vertrag ohne Nachweis zu bekommen?

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wiki01  22.11.2022, 12:30
@Marks09

Nach mehreren Jahren kannst du wechseln, wenn du deine Selbstständigkeit nachweisen kannst. Bist du nicht selbstständig, kannst du nicht wechseln, auch wenn du 30 Jahre Bestandskunde bist. Da bist du immer noch Privatkunde. Langjährige Kundschaft macht niemanden zum Unternehmer.

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Selbstverständlich bedarf es eines Gewerbenachweises.-