Brauche ich noch die Wohnungsgeberbestätigung?
Ich hab seit Anfang September eine Wohnung gemietet, bin aber gerade erst eingezogen. Hab jetzt auch einen Brief wegen der Wohnsitzanmeldung bekommen und da steht was wegen einer Wohnungsgeberbestätigung. Ich habe meinen Vermieter daraufhin angerufen und der meinte, er wüsste davon nichts. Er hat mich dort angemeldet und es reicht wenn ich einfach dort hingehe. Stimmt das?
Ich wohne in einer Art Studentenwohnheim, aber es ist eigentlich ein großes Haus mit mehreren Zimmern, dass privat vermietet wird, wo halt Studenten drin leben. Falls das irgendwie wichtig ist.
2 Antworten
Er hat mich dort angemeldet
Vermutlich meinte er, dass er die Wohnungsgeberbestätigung selber ans Amt geschickt hat. Das kann er tatsächlich tun. Aber anmelden kann er dich nicht, das muss jeder selber machen. Geh also einfach zum rathaus zum Anmelden, oder frage des Vermieter nochmal genau, ob er die Bestätigung meinte.
nein, mit Einzug brauchst du eine Wohnungsgeberbescheinigung, von deinem Vermieter. diese brauchst du für die Ummeldung. Da steht u.A. auch das Einzugsdatum drin