Bonität,Gesellschafter oder geschäftsführer?

5 Antworten

Die GmbH ist eine juristische Person und hat wie jede andere eigenständige Person auch eine eigene Bonität (die übrigens einer viel sensibleren Überwachung untersteht als eine natürliche Person)  Du bist als Geschäftsführer rechtlich für die GmbH verantwortlich,  nicht aber monitär von deinm Vermögen.

Ja,  diese Firma kann auch Fahrzeuge finanzieren wenn genügend Mittel vorhanden sind...  Ich vermute aber du meinst ob die GmbH auch eine Finanzierung bekommen kann..... Da sie eine juristische Person ist hat sie wie jede andere "Person" auch alle persönlichen Rechte und Pflichten und jede Person kann selbstverständlich auch Kreditnehmer sein. Gleiches gilt für eine Kontoeröffnung (jede "Person" hat das Recht auf ein eigenes Girokonto)  und kann natürlich auch waren auf Rechnung kaufen. Eine GmbH ist solange Kreditwürdig und kann zwingend ihre Außenstände begleichen bis eine Insolvenz Eintritt.

Der Antrag auf Insolvenz einer GmbH ist am gleichen Tag beim Gericht zu stellen an dem das gesamte Kapital der GmbH auch nur 1 Cent geringer ist als die Verbindlichkeiten die sie erfüllen muss.  Der Verstoß dagegen heißt Insolvenzverschleppung und stellt einen Straftatbeständ dar den der Geschäftsführer zu vertreten hat und für den er sehr hart bestraft wird.

Als neue GmbH wirst Du keinen Kredit oder Leasing bekommen, egal wie gut die Bonität des Gesellschafters or GF ist. Anders ist es, wenn Du zwar den Vertrag auf die Firma machst, dann aber selber oder der Gesellschafter privat dafür haftet. Das musst Du mit der Bank aushandeln.

Banken geben i.d.R. erst nach 2-3 Jahren Geschäftsbetrieb einen Kredit. Dabei darf es i.d.R. auch keinen GF Wechsel geben.

Ein neu gegründete GmbH wird wohl grundsätzlich keine grosse Bonität geniessen.  Wenn der " reiche Gesellschafter" noch zusätzlich mit seinem Vermögen bürgt, sieht es vielleicht ein bisschen anders aus.

Wenn man GF einer GmbH werden möchte, und in solchen grundsätzlichen Fragestellungen keinen blassen Schimmer hat, würde ich davon abraten.

Eine GmbH ist ein juristisch eigenständige Person und hat quasi eine eigene Bonität durch die Geschäftsaktivia und dem Kapital.

Bei Leasing´s / Finanzierungen müssen Nachweise erbracht werden dass es der Firma gut geht (Finanziell). Wenn die Nötige Bonität vorhanden ist dann funktioniert das auch.

Die Bonität des Geschäftführers ist da nicht Ausschlaggebend weil er Firmenkapital und Werte nicht einfach so in seine Private Tasche verschwinden lassen kann.

Normalerweise handelt die GmbH auf dem Markt als juristische Person, bei Neugründung der Firma stehst du also mit einer "sauberen Weste" da.

lg


verreisterNutzer  04.02.2017, 02:11

Der erste Satz ist vollkommen korrekt,  der zweite Satz ist einfach nur komplett falsch.

Die GmbH ist eine juristische Person mit eigenen rechten und Pflichten und natürlich auch mit eigenem Vermögen.  Der Geschäftsführer ist in der Eigenschaft als natürliche Person nur Angestellter der GmbH und sein Vermögen oder Unvermögen hat nicht das geringste mit dem Vermögen der GmbH zu tun. Der Geschäftsführer ist rechtlicher Vertreter der GmbH und darf in dieser Eigenschaft Rechtsgeschäfte für die GmbH eingehen und sonst nichts weiter.

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Chris2245  04.02.2017, 02:47
@verreisterNutzer

Hab mich hier vielleicht ein bisschen missverständlich ausgedrückt, mit "Du" meine ich die GmbH.

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