Bonität,Gesellschafter oder geschäftsführer?
Hallo ,
Ich habe eine eigene firma als einzelperson .
Habe 2015 eine ev abgegeben , darf aber die firma weiterführen .
Soweit laufen meine geschäfte gut ,
Einnahmen sind reichlich da aber keinerlei bonität.
Nun möchte ich mit einem freund eine gmbh gründen .
Der gesellschafter der gmbh hat eine sehr gute bonität . Mehrere immobilien , weitere gmbh und einzelfirma usw .
Ich soll aber geschäftsführer werden der gmbh .
Wie läuft die bonität dieser gmbh ab .
Sie wird sicher gut laufen weil die aufträge meiner einzelfirma nun über die gmbh abgewickelt werden . Es sind reichlich auftröge da .
1.Kann diese gmbh fahrzeuge finanzieren ?
2. kann die gmbh ein konto eröffnen ?
3. wird diese gmbh z.b auf rechnung waren einkaufen können?
Für diese verträge würde immer der gesellschafter unterschreiben , das ist nicht das problem .
Aber wird z. B beim finanzieren oder leasen der geschöftsführer abgefragt , selbst wenn der gesellschafter diesen leasingvertrag eingeht als vertrete der gmbh ?
Vielen dank für eure antworten .
Zum klartext
Der gesellschafter vertraut mir voll und ganz und weiss dass meine geschöfte gut sind , er möchte dass ich wieder mir was leisten kann . Aber ohne bonität kann ich eben bur mit gespartem mir etwas leisten . Muss immer vorkasse zahlen was manchmal die kunden nicht mitmachen .
Würde diese gmbh mit einem sauberen gesellschafter aber bonitötsmässig schlechtem geschöftsführer bonitöt haben .
5 Antworten
Die GmbH ist eine juristische Person und hat wie jede andere eigenständige Person auch eine eigene Bonität (die übrigens einer viel sensibleren Überwachung untersteht als eine natürliche Person) Du bist als Geschäftsführer rechtlich für die GmbH verantwortlich, nicht aber monitär von deinm Vermögen.
Ja, diese Firma kann auch Fahrzeuge finanzieren wenn genügend Mittel vorhanden sind... Ich vermute aber du meinst ob die GmbH auch eine Finanzierung bekommen kann..... Da sie eine juristische Person ist hat sie wie jede andere "Person" auch alle persönlichen Rechte und Pflichten und jede Person kann selbstverständlich auch Kreditnehmer sein. Gleiches gilt für eine Kontoeröffnung (jede "Person" hat das Recht auf ein eigenes Girokonto) und kann natürlich auch waren auf Rechnung kaufen. Eine GmbH ist solange Kreditwürdig und kann zwingend ihre Außenstände begleichen bis eine Insolvenz Eintritt.
Der Antrag auf Insolvenz einer GmbH ist am gleichen Tag beim Gericht zu stellen an dem das gesamte Kapital der GmbH auch nur 1 Cent geringer ist als die Verbindlichkeiten die sie erfüllen muss. Der Verstoß dagegen heißt Insolvenzverschleppung und stellt einen Straftatbeständ dar den der Geschäftsführer zu vertreten hat und für den er sehr hart bestraft wird.
Als neue GmbH wirst Du keinen Kredit oder Leasing bekommen, egal wie gut die Bonität des Gesellschafters or GF ist. Anders ist es, wenn Du zwar den Vertrag auf die Firma machst, dann aber selber oder der Gesellschafter privat dafür haftet. Das musst Du mit der Bank aushandeln.
Banken geben i.d.R. erst nach 2-3 Jahren Geschäftsbetrieb einen Kredit. Dabei darf es i.d.R. auch keinen GF Wechsel geben.
Ein neu gegründete GmbH wird wohl grundsätzlich keine grosse Bonität geniessen. Wenn der " reiche Gesellschafter" noch zusätzlich mit seinem Vermögen bürgt, sieht es vielleicht ein bisschen anders aus.
Wenn man GF einer GmbH werden möchte, und in solchen grundsätzlichen Fragestellungen keinen blassen Schimmer hat, würde ich davon abraten.
Eine GmbH ist ein juristisch eigenständige Person und hat quasi eine eigene Bonität durch die Geschäftsaktivia und dem Kapital.
Bei Leasing´s / Finanzierungen müssen Nachweise erbracht werden dass es der Firma gut geht (Finanziell). Wenn die Nötige Bonität vorhanden ist dann funktioniert das auch.
Die Bonität des Geschäftführers ist da nicht Ausschlaggebend weil er Firmenkapital und Werte nicht einfach so in seine Private Tasche verschwinden lassen kann.
Normalerweise handelt die GmbH auf dem Markt als juristische Person, bei Neugründung der Firma stehst du also mit einer "sauberen Weste" da.
lg
Hab mich hier vielleicht ein bisschen missverständlich ausgedrückt, mit "Du" meine ich die GmbH.
Der erste Satz ist vollkommen korrekt, der zweite Satz ist einfach nur komplett falsch.
Die GmbH ist eine juristische Person mit eigenen rechten und Pflichten und natürlich auch mit eigenem Vermögen. Der Geschäftsführer ist in der Eigenschaft als natürliche Person nur Angestellter der GmbH und sein Vermögen oder Unvermögen hat nicht das geringste mit dem Vermögen der GmbH zu tun. Der Geschäftsführer ist rechtlicher Vertreter der GmbH und darf in dieser Eigenschaft Rechtsgeschäfte für die GmbH eingehen und sonst nichts weiter.