Bezahlter Feiertag für Werkstudenten? Gelten betriebliche Sonderzahlungen auch für Werkstudenten?
Hallo Zusammen,
ich habe 2 Fragen:
- Ich arbeite seit 15.2.18 als Werkstudent in einem produzierenden Betrieb. Bis auf den 15.2 und 16.2 habe ich regelmäßig von Montag bis Mittwoch meine 20h abgeleistet.(Mo+Di volle Tage, Mi halben). Die Tage habe ich anfangs mit meinem Chef abgesprochen. Vertraglich ist festgelegt, dass ich die 20 h in 3 Tagen abarbeite.
Da aber gestern (Ostermontag) Feiertag war konnte ich ja meine Stunden nicht ableisten. Nach Rücksprache mit einer meiner Meinung nach falsch liegenden Personaldame des Unternehmens wurde mir mitgeteilt, dass ich nur dann Geld bekomme wenn ich auch arbeite....das steht ja auch shcließlich in meinem Vertrag?
Ist da nun richtig dass ich keinen Anspruch auf Bezahlung für den Feiertag habe und die vollen 20 h diese ´Woche noch leisten "muss"?
Falls doch, auf welchen Gesetzesparagraphen kann ich mich beziehen?
2.Im Intranet des Unternehmens habe ich gelesen, dass jeder Mitarbeiter für den guten Monatsabschluss März eine Sonderzahlung in Höhe von Summe x erhält.
Neue Mitarbeiter erhalten anteilig etwas, Teilzeitmitarbeiter auch.
Grundsätzlich bin ich ja auch ein normaler Arbeitnehmer mit Rechten und Pflichten. Nun meiner Frage, steht mir als Werkstudent da auch etwas zu?
Wenn ja lauf welchen Paragraphen kann ich mich bezieghen?
Ich komme mir etwas veräppelt vor...
Vielen Dank für eure sinnvollen und hilfreichen Tipps/antworten
3 Antworten
http://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work/?fp.l=t&fp.d=85744
Vielleicht hilft Dir das weiter. Wenn feste Tage mit Dir vereinbart worden sind und an einem der Tage ein Feiertag ist, solltest Du dafür trotzdem entlohnt werden ohne dies nacharbeiten zu müssen.
Das würde im Extremfall ja auch bedeuten, dass Du nicht im Krankheitsfall weiterbezahlt wirst?
http://www.studieren.org/arbeitsrecht-studenten/
Leider kenne ich mich da auch nicht wirklich aus...bin eben kein Jurist. Normalerweise gilt das, was im Arbeitsvertrag steht, aber der kann ja mitunter auch zu Gunsten des Arbeitgebers formuliert werden...und ob das dann immer so rechtens ist....mmmmh, mag ich zu bezweifeln.
Hallo chob90,
für den Feiertag müsste Dir nach meinem Wissen entweder der komplette Stundensatz angerechnet werden, wenn Du feste Arbeitszeiten am Feiertag hast oder aber bei bestimmten Wochenarbeitszeiten anteilige Arbeitszeiten. Bei 20 Stunden sind das also bei 5 Tage Woche und einen Feiertag 4 Stunden.
Ob die volle Stundenzahl bei Dir greift, ist rechtlich schwieriger zu entscheiden. Wenn Du Deine Termine flexibel ändern kannst und sie nicht eindeutig vom Arbeitgeber vorgeschrieben sind, kann das problematisch werden.
Die gesetzliche Grundlage ist das:
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) § 2 Entgeltzahlung an FeiertagenAllerdings sind im Arbeitsrecht viele Regelungen erst gerichtlich abschließend geklärt worden. Ob das hier der Fall ist und man noch Referenzurteile anführen kann, vermag ich nicht zu beurteilen.
Dein zweiter Punkt, die Sonderleistungen an Mitarbeiter, dürften wahrscheinlich für Dich nicht zutreffen, als zeitlich befristeter Mitarbeiter mit dem Status als Werksstudent. Der Arbeitgeber darf selbst entscheiden, wen er mit einem Geldsegen beglückt, ein Rechtsanspruch entsteht nur, wenn man diese Zahlungen regelmäßig bekommen hat und der Arbeitgeber nicht die passenden Klauseln im Arbeitsvertrag eingefügt hat oder wenn es Zusatzvereinbarungen im Tarifvertrag oder im Betrieb gibt.
Hatte gerade einen Termin mit meinem Chef(der mir absolut Recht gibt) und dem Personalchef. Ende vom Lied war ich kriege es nicht bezahlt, da in meinem Vertrag drinnen steht, dass ich nur bei "geleisteten Stunden auch entlohnt werde". Sprich arbeitest du nicht kriegst du nichts. Aber das kann ja auch nicht rechtens sein oder?
Wenn der Vertrag gleichzeitig eine bestimmte Wochenarbeitszeit festlegt, passt das nicht. Der Arbeitsvertrag ist zwar bindend, darf aber keine Klauseln enthalten, die gegen Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen verstoßen.
Kannst Du dir Deine Arbeit frei einteilen, selbst entscheiden, wann Du kommst und wo Du arbeitest, gilt allerdings, dass Du freiberuflich tätig bist, dann wäre die Klausel in Ordnung:
Wenn Deine üblichen Arbeitstage von Montag bis Mittwoch sind, so steht Dir auch eine Lohnfortzahlung für den Ostermontag zu.
Ansonsten - schlicht - Gleichbehandlungsgrundsatz :
Hatte gerade einen Termin mit meinem Chef(der mir absolut Recht gibt) und dem Personalchef. Ende vom Lied war ich kriege es nicht bezahlt, da in meinem Vertrag drinnen steht, dass ich nur bei "geleisteten Stunden auch entlohnt werde". Sprich arbeitest du nicht kriegst du nichts. Aber das kann ja auch nicht rechtens sein oder?
Sorry - ich ! sehe es trotzdem anders: denn längst nicht alles was in Verträgen steht ist rechtlich zulässig.
So könnte der Chef doch auch in die Verträge aller Mitarbeiter aufnehmen, dass nur noch für geleistete Arbeit gezahlt wird und die arbeitsrechtliche Festschreibung der Lohnfortzahlung an Feiertagen in diesem Unternehmen nicht gilt.
Hatte gerade einen Termin mit meinem Chef(der mir absolut Recht gibt) und dem Personalchef. Ende vom Lied war ich kriege es nicht bezahlt, da in meinem Vertrag drinnen steht, dass ich nur bei "geleisteten Stunden auch entlohnt werde". Sprich arbeitest du nicht kriegst du nichts. Aber das kann ja auch nicht rechtens sein oder?