Bewerbung bei der Bundespolizei?
Schönen Guten Abend,
ich bin nun in die 9. Klasse gekommen und die die Entscheidung meiner späteren Berufslaufbahn rückt immer näher.
Da ich mich sehr für Recht & Ordnung interessiere und es auch schon immer mein Kindheitstraum war bei der Bundespolizei zu arbeiten, möchte ich mich dort bewerben.
Jedoch komme ich aktuell nicht weiter....
Auf der einen Internetseite steht, dass ich mich mit meinem 9. Klasse Zeugnis bewerben muss, auf der anderen steht wiederum, dass ich mich mit meinem 10. Klasse Endzeugnis bewerben muss. Was davon stimmt ???
Außerdem muss ich mich natürlich auch bewerben, wo dann das nächste Problem kommt.
Auf der einen Website steht, dass ich dort persönlich antanzen soll. Auf der anderen steht aber wieder, dass ich mich per Email melden muss.
Und wann muss ich mich bewerben?
Könnt ihr mir bitte helfen?
MfG
2 Antworten
Leider kann ich dir in der Zeugnis Frage nicht helfen, allerdings in deinen weiteren.
Bewerben kannst du dich jederzeit bei der Bundespolizei, der Dienstantritt im m. D. ist jeweils der 01.09 als auch der 01.03 eines jeden Jahres. Ein Leiter meines EAVs meinte hierbei, die Wahrscheinlichkeit mit einer geringen Punktzahl genommen zu werden, ist für die März - Einstellung minimal höher. Allerdings werden die sportlichen Voraussetzungen ab dem nächsten Einstellungsfenster (sprich für die Einstellungen ab 01/03/24) wieder etwas angehoben.
Wo musst du dich bewerben - Definitiv nicht vor Ort! Du beginnst deine Bewerbung mit einer ersten Online - Bewerbung auf der Website der Bundespolizei. Den weiteren Lauf kannst du dort entnehmen, auch die Karriere-App der Bundespolizei ist empfehlenswert!
Viele Grüße & Viel Erfolg!
Die Sportlichen Voraussetzungen im EAV wurden (anscheinend) angehoben. Laut Aussage des Einstellungsbeauftragten ist das aufgrund der hohen Hürden in der Ausbildung zurückzuführen.
Bewerben solltest du dich so früh wie möglich, also noch mit dem 9.Klasszeugnis, aber das Endzeugnis dann nachreichen
Hey, was genau meinst du mit, dass die Voraussetzungen ab dem 01.03.24 angehoben werden?