Bewerbung - Mündliche Zusage nach Proberarbeitstag 100% sicher?

1 Antwort

Sicher hast Du den Job erst, wenn der Arbeitsvertrag mit der Unterschrift des AG vorliegt.

Ob Du Dein aktuelles Jahresgehalt etwas "geschönt" hast oder nicht, wird wohl zu keinem "Problem" führen, ich bezweifle, dass der AG sich beim jetzigen AG erkundigen, bzw. dieser Auskunft erteilen wird.

Ob Du beim potentiellen AG mehr verdienst, wirst Du sehen, wenn es zum Vertragsabschluss kommt. Ob Du den Job dann annimmst, kannst Du dann entscheiden.