Betriebskostenabrechnung Vergleich zum Vorjahr?
Meine Nebenkostenabrechnung ist erstaunlich anstiegen.Auch wenn ich nicht voll 12 Monate in der Wohnung gewohnt habe. Ach ja, Gas und Strom habe ich sowieso immer extra gezahlt, denn ich hatte einen Boiler in der Wohnung.
Im Anhang sieht man die Werte. Ist das normal oder üblich?
Danke im Voraus.
8 Antworten
Vergleicht man die Gesamtbeträge, ergibt sich eine Steigerung von weniger als 2,5 %. Das ist im ganz normalen Rahmen. Leider, für Dich. Im nächsten Jahr vielleicht wieder soviel oder aber vielleicht nur 1,5 %.
Allgemeine Kostensteigerungen überall, wo Löhne und Gehälter eine Rolle spielen, Versicherungen erhöhen sowieso jedes Jahr und von der Energie (Allgemeinstrom) kennt man es auch nicht anders.
Bei Zweifeln an der Richtigkeit können die Belege bei der Hausverwaltung eingesehen werden.
Bei der Abrechnung ist allerdings etwas anderes etwas auffällig: die Position "Heizungswartung". Nur wenn dieser Posten im Mietvertrag als Betriebskosten wirksam vereinbart wurde, ist er auch umlagefähig. Ansonsten muss diese Position nicht bezahlt werden.
Meine Nebenkostenabrechnung ist erstaunlich anstiegen.
Nur scheinbar. Nicht mal 3% Kostensteigerung findest du erstaunlich? Der Unterschied in Summe ergibt sich aus den unterschiedlich langen Mietzeiten, da in 2018 genau 8 Monate Mietzeit, in 2017 aber nur gut 3 Monate umlagefähig waren :-)
Du zahlst sämtliche im Abrechnungsjahr anfallenden Betriebskosten anteilig der Mietparteien und deiner Mietzeit während der jeweiligen Abrechnungsperioden :-)
G imager761
Der Grund für die Kosten ist dein Nutzungszeitraum. In 2017 hast du 3,5 Monate in der Wohnung gewohnt, und in 2018 waren es 8 Monate.
Die Kosten sind ganz korrekt auf deinen persönlichen Nutzungszeitraum umgerechnet worden. Jeder Monat für sich verursacht Kosten. Und wenn du einen längeren Zeitraum in der Wohnung warst, müssen die Kosten auch zwangsläufig höher werden.
.... zum großen Teil Beiträge für die Versicherungen, die sollten kritisch geprüft werden, weil ein Teil der Hütte ja Gewerbe ist und diesbezügliche Anteile hat ein Wohnraummieter ja nicht zu wuppen.
Die Grundsteuer wird ja auch getrennt.
Rüge auch den Anteil/die Kostenstelle Hausmeister, denn der dürfte unwirtschaftlich sein.
Es fehlt auch der rausgerechnete Anteil für Verwaltungstätigkeiten.