Betriebsbedingte Kündigung?

1 Antwort

Im Regelfall ja, weil das Unternehmen dazu Rücklagen gebildet haben muss. Wenn er aber bereits insolvent ist, oder nicht korrekt gewirtschaftet hat, dann springt der Staat ein (in Ö) - ich glaub D hat was vergleichbares. (Entgeltausfallsfonds)