Betreibt Russland in der Ukraine Völkermord?

6 Antworten

Na, ja: Den "Befreier" haben Sie den Russen und Putin nicht abgekauft. Von Präzisen schlägen gegen Militärische Ziele kann man wohl angesichts der Zerstörungen kaum reden. Und wenn Leute, mit am Rücken gefesselten Händen oder auf Fahrrädern oder Leute, die mit erhobenen Händen aus zivilen PKWs aussteigen und mitten auf der Straße erschossen werden, stellt ein Kopfschuss weder humanitäre Hilfe dar, noch würde da man adiquate Antwort auf einen Angriff auf Soldaten wohl hinein interpretieren können...

Es ist eher die Russische Umsetzung aus Sowjet-Zeit: sie haben es als Bruder versucht, daß wollten die Ukrainer nicht und nun schlagen Sie Ihnen die Schädel ein und was das Schreckenspotentzial noch her gibt, wie Vergewaltigungen, Mißhandlungen...

Wie man das nun nennen mag, kommt auf den Standpunkt an: Putin-Bots wohl als gerechtfertigt, andere wohl etwas anders...

Hallo,

Betreibt Russland in der Ukraine Völkermord?

Schaut man sich die Definitionen des Begriffes Völkermord an, könnte man zu dem Schluss kommen, dass Putin und damit Russland in der Ukraine einen Völkermord begeht.

Dabei spricht ein Faktor jedoch dagegen. Putin lässt scheinbar alle Menschen in der Ukraine wahllos töten. Dabei ist es ihm egal welcher "Gruppe" sie angehören. Schließlich lässt Putin bei seiner "Befreiung der Russen" auch wahllos Russen in der Ukraine töten. Das könnte gegen einen Völkermord sprechen.

Würde man zu diesem Schluss kommen, so beginge Putin keinen Völkermord, sondern "nur" Massenmord an der Zivilbevölkerung in der Ukraine.

Egal zu welchem Schluss es führt. Das gezielte Töten der Zivilbevölkerung bleibt ein schweres Kriegsverbrechen.

Vereinte Nationen

Völkermord wird auch als Genozid bezeichnet und stammt vom griechischen Wort für Herkunft, Abstammung (génos) und dem lateinischen Wort für morden, metzeln (caedere) ab. Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes enthält eine Definition von Völkermord.

Nach Artikel II versteht man darunter, die an einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe begangenen Handlungen:

  1. Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
  2. Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
  3. vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
  4. Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
  5. gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.

Diese Handlungen müssen in der Absicht begangen werden, die Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.

Es macht sich also schon jemand des Völkermordes schuldig, der lediglich beabsichtigt, also den Vorsatz hat, eine Menschengruppe zu vernichten. Ist eine der Taten von Artikel II a bis e der Konvention tatsächlich durchgeführt worden in Vernichtungsabsicht, dann ist es unerheblich, ob oder wie viele Mitglieder der Gruppe wirklich vernichtet worden sind. Letztendlich braucht man für die Strafbarkeit das „Ziel“ nicht erreicht zu haben.

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Das sagen unsere Gesetze dazu...

Bundesrepublik Deutschland - Völkerstrafgesetzbuch

Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.2002 (BGBl. I S. 2254), in Kraft getreten am 30.06.2002 geändert durch Gesetz vom 22.12.2016 (BGBl. I S. 3150) m.W.v. 01.01.2017

Teil 2 - Straftaten gegen das Völkerrecht (§§ 6 - 14)

Abschnitt 1 - Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 6 - 7)

§ 6 Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1. ein Mitglied der Gruppe tötet,

2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,

5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

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Alles Gute Dir... und bleib gesund.

Gruß, RayAnderson  😉

auf jeden Fall schlimm genug

https://de.m.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkermord

Die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
a) das Töten eines Angehörigen der Gruppe
b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
e) die zwangsweise Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“

Wir wissen von Massenmord. Völkermord wäre gezieltes töten einer ethnischen Gruppe. Die sind da drüben immer noch am ausgraben der Leichen. Ob da einfach wahllos getötet wurde oder ob das über Ethnien oder politische Überzeugungen motiviert war, weiß zumindest ich noch nicht.

Ich bin mir auch nicht wirklich sicher, ob das groß einen Unterschied macht.

Ja, und das mit Ansage... Staatliche russiche Nachrichtenagentur: Was Russland mit der Ukraine machen sollte - RIA Novosti, 05.04.2022 - ein paar Auszüge:

  • - „Die Entnazifizierung wird unvermeidlich auch eine Entukrainisierung sein.“ Die Bezeichnung „Ukraine“ könne „nicht in der Eigenschaft des Titels eines vollständig entnazifizierten staatlichen Gebildes erhalten bleiben“.
  • - „Entnazifizierung ist ein Komplex von Maßnahmen gegenüber einer nazifizierten Masse der Bevölkerung, die technisch nicht einer direkten Bestrafung als Kriegsverbrecher unterzogen werden kann.“
  • - Die „gerechte Bestrafung“ für den Teil der Bevölkerung, der die ukrainische Regierung unterstütze, bestehe darin, die „unvermeidlichen Beschwerden des gerechten Kriegs gegen das nazistische System“ zu erdulden. (Ja, hier nennt die staatliche Nachrichtenagentur dies konkret als Krieg!)
  • - Der „Ukrainismus“ sei eine „künstliche antirussische Konstruktion“.
  • - „Die Ukraine ist, wie die Geschichte gezeigt hat, als Nationalstaat nicht möglich, und Versuche, einen solchen zu ‚bauen‘, führen gesetzmäßig zum Nazismus“
  • - Dann folgen noch Sätze, die selbst ohne Kenntnis des Massakers von Butscha wie die Ankündigung eines Genozids klingen würden. Für nationalbewusste Ukrainer verwendet Sergejzew darin den aus der sowjetischen Propaganda stammenden Begriff „Banderowzy“ – in Anlehnung an den 1959 in München von einem sowjetischen Agenten ermordeten ukrainischen Nationalisten Stepan Bandera: „Die Führung der Banderowzy muss liquidiert werden, ihre Umerziehung ist nicht möglich.“ Einige Zeilen weiter wird dann gar die „Liquidierung aller unversöhnlichen Nazis“ gefordert – gemeint sind damit alle, die sich für eine unabhängige Ukraine einsetzen. Über die restliche ukrainische Bevölkerung schreibt Sergejzew: „Der soziale ‚Sumpf‘, der sie aktiv oder passiv unterstützt hat, muss die Beschwernisse des Krieges durchleben und sich diese durchlebte Erfahrung als historische Lektion zur Verbüßung seiner Schuld aneignen.“