Besteht ein Sonderkündigungsrecht WLAN?

2 Antworten

Von Experte MarSusMar bestätigt

Kann der Anbieter den Telekommunikationsleistungen nach dem Umzug nicht nachkommen, kann vom Sonderkündigungsrecht gebraucht gemacht werden.

§60 TKG

Abs 1 S. 1

Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt und seine Verträge weiterführen möchte, ist der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit er diese dort anbietet.

Abs 2

Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.

Aber Vorsicht : Bei den Aasgeiern von VF gilt gem Rechtssprechung (diese haben wir VF zu verdanken) ab Auszug 1 Monat. Somit kann es zu einer doppelzahlung kommen.

Ich denke schon. Allerdings bieten Internetdienstanbieter zumeist Verträge mit dem Vermerk "bis zu xx mb/s" an. Das könnte zum Problem führen.