Besondere Lernleistung im Abitur (5.Abifach)
In NRW hat man die Möglichkeit eine besondere Lernleistungs in das Abitur mit einfließen zu lassen. Das würde man dann als 5. Abifach werten lassen (demnach wäre die Gewichtung auch anders). Meine Frage ist ob ich in Pädagogik vielleicht eine besondere Lernleistung erbringen soll, weil ich in dem Fach mündlich 1+ und schriftlich 2+ stehe. Demnach wäre es doch eine gute Idee. Das Problem ist aber: Ich habe Pädagogik bereits als 4. Abifach. Darf ich trotzdem in dem Fach eine besondere Lernleistung erbingen? Das wäre ja etwas seltsam, weil ich Pädagogik dann 2x im Abi hätte. Jedoch habe ich nirgendwo gelesen, dass dies nicht erlaubt sei.
1 Antwort
Ich kann nur für Hessen sprechen, kann mir aber schwer vorstellen, dass es in NRW grundlegend anders sein sollte: Du kannst in einem Fach nur ENTWEDER schriftlich ODER mündlich ODER als besondere Lernleistung das Abitur ablegen. Es würde ja auch keinen Sinn machen, wenn du am Ende in Pädagogik zwei verschiedene Abiturnoten hättest, denn welche sollte dann diejenige sein, die aussagt, wie gut du den Stoff verstanden hast? Aber frage doch noch einmal deinen Tutor/deine Tutorin, anstatt dich auf meine Antwort zu verlassen ;-).
Ich habe meine Pädagogiklehrerin gefragt und sie meinte, dass ich durchaus eine besondere Lernleistung in Pädagogik ebringen kann, obwohl es bereits mein 4. Abifach ist. Das heißt ich hätte das Fach 2x im Abi. Mündlich bin ich sehr gut, aber bei der besonderen Lernleistung bin ich mir nicht sicher. Mal schauen, ob ich das noch machen werde. Danke für die Antwort!
Und noch etwas: Ich rate dir, wenn du dich nicht gerade in deiner Freizeit eingehend mit dem Thema beschäftigst (oder zum Beispiel im Rahmen von Projekten wie Jugend forscht) von einer BLL oder einer Präsentation ab, egal in welchem Fach. Eine mündliche Prüfung ist meiner Meinung nach immer das Einfachste, glaub mir ;-).