bescheinigung über das einjährige gelenkte praktikum zum erwerb der fachhochschulreife ausfüllen!
Hallo. Ich habe vor paar Tagen mein Jahrespraktikum als Verkäufer abgeschlossen,und habe heute mein Bescheinigung bekommen.Dort hat man mir dies ausgefüllt "Im absolvierten Praktikum sind der Praktikantin/dem Praktikanten1 die grundlegenden beruflichen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen des Berufs Verkäufer vermittelt worden."
Mein Freund hat im anderen Betrieb auch eins bekommen(ebenfalls Jahrespraktikum für FHR),aber mit Punkt 2. "Das Praktikum wurde nach Anlage 1 der Praktikum- Ausbildungsordnung (Ausbildungsordnung für das gelenkte Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife - BASS 13 - 31 Nr. 1) in der Fachrichtung: absolviert.".
Jetzt stell ich mir die Frage ob bei mir alles richtig!!!!??? ausgefüllt wurde?. Ich möchte im Wintersemester studieren, und ich möchte nicht wegen sowas danach Probleme haben. Leider habe ich im Internet keine Information darüber gefunden. Habe ich mit dem Punkt 1 mein Volles FHR? oder muss ich ins Betrieb gehen und mir neues Bescheinigung mit Punkt2 ausllen lassen?.
Danke an alle.
4 Antworten
frage nicht nach bescheinigung sondern nach einem praktika oder sowas zeugnis.
jeder AG ist verpflichtet ein zeugnis auszustellen und da stehten auch alle daten .
Es geht um Anlage 2.5
Manche Betriebe wissen nicht, dass in der Praktikumsbescheinigung bestimmte Passagen stehen müssen, um einer Bewerbung bei einer FH stand zu halten. Gehe doch einfach noch eimal zu dem Betrieb und sage den verantwortlichen Mitarbeiterin, dass dieser Zusatz "Das Praktikum wurde nach Anlage 1 der Praktikum- Ausbildungsordnung (Ausbildungsordnung für das gelenkte Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife - BASS 13 - 31 Nr. 1) in der Fachrichtung: absolviert." in der Bescheinigung stehen muss. Es dürfte doch kein Problem sein, diesen Satz nachzutragen.
Hi, ich komme aus dem Bundesland NRW und ich kann dir natürlich auch nur einen entsprechendenden Link für dieses spezielle Praktikum für NRW geben:
Das wird überhaupt nicht geprüft, solange kein Notwendigkeit entsteht. Die Menschen in Uni haben kein Zeit und bock für sowas, an der Schule warscheinlich auch niemand.
Es ist aber halt die Frage ob man seine Ruhe haben möchte oder nicht. Nicht das nach 10 Jahren plötzlich auftaucht "Herr Dr. Sie hatten doch kein vollständiges FHR vor 10 jahren.... leider leider müssen wir Ihnen den Tittel aberkennen.
Und wenn man bedenkt das der Betrieb wo Praktikum gemacht wurde, nicht mehr existiert, dann hat man ein riesiges Problem.
Das ist natürlich ein Extrem Beispiel, aber nichts unmögliches.
Ich würde erhlich gesagt gerne wissen, was für ein Voll.... Idi.o. sich ausgedacht hat, auf diesem Blank einen Punkt anzubringen, der da nichts zu suchen hat. Zumindest nach dem Auskunft von meiner FH.
Mir geht es ähnlich es wurde bei mir nur punkt 1 ausgefüllt. ich möchte ebenfalls im wintersemester studieren.
was hatte sich denn bei dir herausgestellt wenn ich fragen darf?
Bei einer FH wurde es so angenohmen, ich habe später jedoch die FH gewechselt, und bei der zweiter FH wurde mir gesagt das es so NICHT passt. Die meinten das bei der 1 FH warscheinlich nicht genau danach geschaut wurde, welcher Punkt dort stand. Geh auf Nummer sicher, frag an einer der FH wo du dich bewerben möchtest, welchen Punkt die denn haben möchten.
Hallo Barbara, ich weiß nicht aus welchem Bundesland du kommst , aber ich wohne in Hessen und hier muss ich die Praktikumsbescheinigung mit dem schulischen Teil zusammen nochmal in der Schule vorbeibringen um mir dort die vollständige Fachhochschureife ausstellen zu lassen... Nun meine eigentliche Frage : Diese Passage ,die du da benannt hast ( BASS 13... ) bezieht sich auf das Mindestlohngesetz, mir wurde kein Mindestlohn gezahlt ,bzw. wird es auch nicht. Auch wenn mein Chef mir diese Passage aufschreibt, inwieweit wird das intern geprüft ,ob das Praktikum nach dieser Verordnung erfolgt ist ??