berufswechsel aber wie und als was?

1 Antwort

Du kannst einfach nochmal eine Ausbildung machen, in einem Beruf, den du wählst. Natürlich müsst ihr für die Dauer der Ausbildung mit deinem Lehrlingsgehalt auskommen, also deine Frau ernährt dich für diese Dauer.

Für eine vom Arbeitsamt finanzierte Umschulung gibt es keinen Grund. Dieser wäre gegeben, wenn z.B. ein Bäcker an einer Mehlallergie leidet und in seinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann.