Beleidigung verwöhntes Kind?

9 Antworten

Ja, irgendwie schon - aber nicht so, dass es eine Anzeige wert wäre 🤣🤣🤣🤣🤣

keine strafbare und nur darauf kommt es an

man kann alles sagen, wofür einen der richter nicht bestrafen kann

danach lebe ich

Das ist 1A eine Meinungsäußerung und als solche erlaubt.

Jein, es kommt drauf an, ob das erlogen ist oder eher ein Tatsachenbericht.