Bekomme ich eine Strafe wenn ich bei eBay Tickets vom FC Bayern inserieren und den Verkauf doch noch zurück gezogen habe?

2 Antworten

Dem Käufer stehen die Tickets zu da hier ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustandegekommen ist; und von dem kannst Du nicht einseitig zurücktreten.

Also schließ den Kauf lieber ab, bevor der Käufer die Tickets einklagt.

Und dann lass Dich überraschen, ob der FC Bayern tatsächlich was unternimmt.

Zumindest wirst Du ziemlich sicher von weiteren Ticketkäufen ausgeschlossen werden.