Bekomme ich eine Anzeige? Spur gewechselt & Vollbremsung?
Hallo,
ich bin gestern mit dem Auto auf einer zweispurigen Straße gefahren und wollte auf die andere Spur wechseln, habe geblinkt und in den Rückspiegel geschaut und sah dass dort noch viel Platz war um auf die andere Spur zu kommen.
Als ich die Spur gewechselt habe, hupte dann ein Auto hinter mir und der Mann schrie aus dem Fenster: Hey jetzt hab ich aber richtig Vollbremsung machen müssen.
Also mir war es nicht bewusst, dass da ein Auto anscheinend doch dicht auf der Spur war.
Was kann jetzt passieren? Kann der Mann mich anzeigen? Weil er Vollbremsung machen musste? Was kann schlimmsten Falles auf mich zukommen falls er mein Kennzeichen ausgeschrieben hat?
10 Antworten
In der Regel regen sich die Leute (teilweise zurecht) zwar auf, aber eine Anzeige erstatten nur die Wenigsten. Daher glaube ich nicht, dass noch etwas kommt.
Falls doch, musst du mit 30€ Bußgeld rechnen (Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung). Darüber hinaus nichts.
Vermutlich ist er in deinem toten Winkel gefahren. Zukünftig immer an den Schulterblick denken und man hat auch solche Situationen im Griff.
Tja herzlich willkommen im Club der Schulterblick Verweigerer.
Genau aus dem Grund reicht der Blick in den Rückspiegel nicht aus, auch der Schulterblick ist wichtig, weil es eben einen toten Winkel gibt.
Ist mir aber auch schon passiert und du musst dir auch keine Gedanken machen, solange kein Unfall vorliegt kommt da i.d.R. nichts nach. Und selbst wenn das Vergehen zur Anzeige gebracht würde, dann müsste ein Vergehen auch nachgewiesen werden, nur eine Aussage reicht da nicht.
Und selbst wenn es einen Beweis gibt und es zur Anzeige gebracht wird, kommt da max. eine Verwarnung raus.
Eine Dashcam kann evtl als Beweismittel bei Unfällen verwendet werden, aber im Fall dessen, das es darum geht ein verkehrswidriges Verhalten angezeigt wird nicht. Denn das lückenlose erstellen von Aufnahmen im öffentlichen Raum verstößt gegen Datenschutzbestimmungen.
So darf man auch keine Kameras zur Überwachung anbringen die z.B. den Bürgersteig mit filmen.
https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/verkehrsvorschriften/inland/dashcam/
Meines Wissens nach:
Wenn der andere eine Vollbremsung machen musste (ABS aktiv; Reifen quietsch), hast Du den Tatbestand des "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr" erfüllt. Die Handlung war fahrlässig und nicht vorsätzlich.
In Zukunft besser aufpassen. Immer die Spiegel im Auge behalten und den Schulterblick nicht vergessen.
Was kann schlimmsten Falles auf mich zukommen falls er mein Kennzeichen ausgeschrieben hat?
Eine Anzeige wegen Nötigung. Ggf. kombiniert mit einer Anzeige wegen (versuchter) Körperverletzung, falls es auf ein Schleudertrauma oder ähnliches hinausläuft.
Also mir war es nicht bewusst, dass da ein Auto anscheinend doch dicht auf der Spur war.
Das ist irrelevant und reicht nicht als "Entschuldigung".
Was kann jetzt passieren? Kann der Mann mich anzeigen?
Können kann er. Machen wird er es aber nicht. Natürlich ist es ärgerlich, wenn man "geschnitten" wird. Aber die meisten Menschen regen sich nur kurz auf und scheuen letztlich den Aufwand, den so eine Anzeige verursachen würde. Immerhin reicht es nicht, nur mal irgendwen "aufzuschreiben". Man muss es auch beweisen können; und das ist im Allgemeinen nicht ganz leicht, wenn es keine "sichtbaren Spuren", wie etwa bei einem dadurch verursachten Unfall, gibt.
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Kurz gesagt: Nimm diesen Vorfall als Lehre. Und halte dich beim nächsten Mal an die Empfehlung deiner Fahrschule, die sicherlich auch mit dir den sogenannten "Schulterblick" geübt hat. ... Nun weißt du, warum sie das getan hat. ;)
Ein Fahrfehler als Nötigung anzeigen? Ähm..Nein.
Versuchte Körperverletzung? Träum weiter.
Selbst wenn es zu einer Anzeige kommen würde -und das wäre nichteinmal wegen Gefährdung des Straßenverkehrs der Fall hier- stünde es Aussage gegen Aussage.
Der andere Fahrer hat keine Beweise dafür, wofür auch immer der Fragesteller eine Anzeige erhalten soll.
Keine Beweise, kein Schuldspruch, Ende.
Welchen Teil meiner Einlassung hast du nicht verstanden, apophis?
Wenn er den anderen Fahrer nicht gesehen hat, ist es weder eine Nötigung, noch (versuchte) Körperverletzung.
Wenn überhaupt wäre es nur fahrlässig gewesen.
Er hat schließlich nicht mit Absicht versucht, den Fahrer abzudrängen oder zu verletzen.
Die Fahrlässigkeit ist als Abstufung unberührt. Und das "nicht gesehen" müsste er im Zweifel genauso beweisen, wie sein Gegner seine Einlassung.
Schließlich ist wohl regelmäßig davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht "teleportieren", dass sie sich also dauerhaft im sichtbaren Feld befinden.
"Nicht gesehen" würde also mindestens Fahrlässigkeit implizieren; u. U. sogar Rücksichtslosigkeit; was eine Verschärfung der Fahrlässigkeit in Richtung des Vorsatzes wäre, ohne - ich betone das ausdrücklich, weil hier offensichtlich Leseschwächen existieren - diesen zwingend darzustellen.
Du weißt, was ein Vorsatz ist, oder?
"etwas, was sich jemand bewusst, entschlossen vorgenommen hat; feste Absicht; fester Entschluss"
""Nicht gesehen" würde also mindestens Fahrlässigkeit implizieren."
Hast du geschrieben."Wenn überhaupt wäre es nur fahrlässig gewesen."Habe ich geschrieben... So viel zu "weil hier offensichtlich Leseschwächen existieren"
MfG
Möchtest du jetzt wirklich, dass wir den begrifflichen Unterschied zwischen "wenn überhaupt, dann .." und "mindestens" klären, Dultus? Oder bekommst du das allein hin und revidierst einen Teil deiner Einlassung?
Nein. Aus dem ganz einfachen Grund, dass es nur Fahrlässig war. Mehr nicht. Das ist kein Vorsatz und es ging nicht um Kleinigkeiten wie der Unterschied zwischen "wenn überhaupt" und "mindestens".
Denn aus Vorsatz war das nicht.
Unabhängig davon wurde die Frage beantwortet. Er könnte angezeigt werden, aber wird es aber wohl nicht.
MfG
Sowohl für eine Nötigung als auch für eine Körperverletzung fehlt hier der Vorsatz. Beides kommt daher nicht in Frage.
Es liegt lediglich eine geringfügige Ordnungswidrigkeit im Wert von 30€ wegen Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung vor.
... soweit zum Bußgeld-Katalog, AntonAntonsen. Zivil- und ggf. auch Strafrecht bleiben davon unberührt. Nennt sich "Rechtsstaatlichkeit". ;)
Da aber weder eine Straftat noch Hinweise auf zivilrechtliche Ansprüche vorliegen bleibt es bei der Ordnungswidrigkeit.
Er wird sich geärgert haben und dich für einen Idioten halten. Mehr nicht. Du hast ihn sicher im toten winkel übersehen. Kann jedem passieren. Solang nichts passiert ist alles ja noch gut. Pass einfach das nächste mal besser auf. Schau öfter in den Spiegel um immer zu wissen was um dein auto herum passiert. Und Schulterblick nicht vergessen. Mein Fahrlehrer hat mal gesagt, es ist noch nie ein Ufall durch zu viel Schauen passiert. Meist schauen die Leute zu wenig. Dann krachts.
Deswegen hat man in der Regel eine Dashcam im Fahrzeug.