Bekomme ich BAB(Berufsausbildungsbeihilfe)?
Ich bin 18 Jahre alt und mache zum 1.8 eine Ausbildung , in der ich 1140 Brutto verdiene. Der Hin und Rückweg ist insgesamt über 2 st von meinen Elternhaus entfernt. Wohne in einem Wohnheim, wo die Miete 350 Euro kosten wird. Meine Mutter ist momentan aus gesundheitlichen Gründen Arbeitslos und mein Vater ist seit längerer Zeit im Ausland, also können sie mich nicht unterstützen. Meine Frage ist steht mir BAB zu und wenn ja wie viel?
2 Antworten
Da Du schon min. 18 Jahre alt bist, kommt es nicht mehr darauf an ob Du ausbildungsbedingt ausziehen müsstest oder nicht.
Aber bei dieser Bruttovergütung wirst Du keinen BAB - Anspruch mehr haben, denn bei 1140 € Brutto solltest Du mit Steuerklasse 1 nach einem Brutto / Netto Rechner aus dem Internet um die 900 € Netto aufs Konto bekommen.
Ziehst Du aus, dann steht Dir min. das derzeitige Kindergeld von 219 € zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst, damit hast Du dann über 1100 € Netto und damit kommt man auch mit den 350 € Miete problemlos über den Monat und könnte sicher auch noch einiges ansparen.
Im Internet findest Du auch einen kostenlosen BAB - Rechner, da kannst Du ja einmal dein Glück versuchen.
Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Arbeitnehmern längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab.
https://www.experto.de/praxistipps/die-berufsausbildungsbeihilfe-bab.html
Nein, kann er nicht! Steht auch so im Gesetzt, dass die Pendelzeiten unzumutbar sein muss.
Die Fahrzeiten sind für 18-Jährige vollkommen egal für die BAB Berechtigung, er könnte auch eine eigene Wohnung im Nachbarhaus der Eltern nehmen