Bekomme ich BAB(Berufsausbildungsbeihilfe)?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da Du schon min. 18 Jahre alt bist, kommt es nicht mehr darauf an ob Du ausbildungsbedingt ausziehen müsstest oder nicht.

Aber bei dieser Bruttovergütung wirst Du keinen BAB - Anspruch mehr haben, denn bei 1140 € Brutto solltest Du mit Steuerklasse 1 nach einem Brutto / Netto Rechner aus dem Internet um die 900 € Netto aufs Konto bekommen.

Ziehst Du aus, dann steht Dir min. das derzeitige Kindergeld von 219 € zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst, damit hast Du dann über 1100 € Netto und damit kommt man auch mit den 350 € Miete problemlos über den Monat und könnte sicher auch noch einiges ansparen.

Im Internet findest Du auch einen kostenlosen BAB - Rechner, da kannst Du ja einmal dein Glück versuchen.


isomatte  23.05.2021, 05:45

Danke Dir für deinen Stern !

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Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Arbeitnehmern längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab.

https://www.experto.de/praxistipps/die-berufsausbildungsbeihilfe-bab.html

Rheinflip  06.05.2021, 18:51

Die Fahrzeiten sind für 18-Jährige vollkommen egal für die BAB Berechtigung, er könnte auch eine eigene Wohnung im Nachbarhaus der Eltern nehmen

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Sabsi665  06.05.2021, 19:23
@Rheinflip

Nein, kann er nicht! Steht auch so im Gesetzt, dass die Pendelzeiten unzumutbar sein muss.

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