Bei Sport mit jemandem zusammengestoßen, Brille ist kaputt?
Guten Mittag
Heute morgen bin ich im Sportunterricht mit einem Freund (Brillenträger) zusammengestoßen. Beide sind natürlich versichert und alles war ausversehen. Ich weiß jetzt nur nicht was man genau machen soll, im Endeffekt kann das passieren und mir wäre sowie meinen Eltern egal wer die Kosten übernimmt.
Ich frage mich jetzt bloß, wer daran eigentlich haftet, es ist ja der Sportunterricht. Und beide waren auf etwas anderes fokusiert. Lehrer etc. sagen das man dies unter sich entscheiden soll und sie nichts übernehmen.
Wohne in Österreich
LG
7 Antworten
Ich frage mich jetzt bloß, wer daran eigentlich haftet, es ist ja der Sportunterricht.
Lehrer etc. sagen das man dies unter sich entscheiden soll und sie nichts übernehmen.
Hat man an Eurer Schule keine Versicherung, wenn beim Schulsport etwas passiert?
Hier würde ich mal den Direktor der Schule (wie man in Ö sagt, weiß ich nicht) fragen.
Ansonsten geht's wohl nur über die private Haftpflichtversicherung, wenn die in Ö so etwas abdeckt.
Von 'Schuld' und Haftung ist ja auch keine Rede; genausowenig fragt die Privat-Haftpflicht-VS, ob man absichtlich etwas zerstört hat.
Eine Haftpflichtversicherung fragt aber danach, wer das Ereignis verursacht hat. Und da geht es sehr wohl um die "Schuld" nur wer schuldhaft handelt, ist haftbar.
Und wer ABSICHTLICH etwas zerstört, darf das dann auch SELBST bezahlen.
Der FS schreibt:
und alles war ausversehen
Absichtlich war es also nicht. Das kann die Schulleitung - und PH-VS auch gerne - erfragen.
Wenn zwei Schüler bei Sport gegeneinander laufen, haben sie beide wahrscheinlich den gleichen Anteil der "Schuld". Das ist eben genau das allgemeine Lebensrisiko, das jeder selbst zu tragen hat.
Aber die Schulhaftpflicht zahlt da nichts. Wie gesagt, allgemeines Lebensrisiko. Der Schule ist da ja kein Verschulden anzulasten.
Kinder sind auf dem Schulweg, dem Schulgelände und während des Unterrichts durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Der Versicherungsschutz greift auch bei Teilnahmen an schulischen Veranstaltungen wie Klassenfahrten, Wandertagen, der Hausaufgabenbetreuung oder Schulfesten.
Der hier geschilderte Fall war ein Unfall im schulischen Sportunterricht.
Es gab ja keinen Unfall. Das wäre ein körperlicher Schaden, der durch ein plötzliches Ereignis entsteht. Die Gemeindeunfallversicherung leistet keine SACHSCHÄDEN
Was ist dann ein Autounfall, bei dem es nur Blechschaden gibt? Ist das kein UNfall?
Die gesetzliche Unfallversicherung (früher GUVV jetzt KUVB) erstattet bei Schul- und Schulwegunfällen grundsätzlich nur Körperschäden und keine Sachschäden sowie kein Schmerzensgeld. Ausnahmen sind Sachschäden, die einem Helfer im Rahmen einer Erste-Hilfe-Leistung entstehen und Brillen. Brillen gelten als Körperersatzteil und werden deshalb erstattet, wenn sie im Unterricht oder in der Pause kaputt gehen, allerdings nur, wenn sie auch auf der Nase getragen wurden. Das sagt etwas anderes aus.
Der Deutsche Sportlehrerverband schreibt:
Wird im Sportunterricht eine Brille durch Unfall, wie z.B. Balltreffer, Sturz oder Stoß beschädigt, ersetzt die Kosten für die Reparatur die Gemeindeunfallversicherung KUVB. Die Sportbrille gilt als nötiges Hilfsmittel und wird dem Körperschaden gleichgestellt. Es genügt die übliche Unfallanzeige unter Beigabe der Rechnung für die alte und neue Brille. Erstattung erfolgt im gleichwertigen Rahmen.
Am einfachsten ist das zu regulieren, wenn deine Eltern den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung melden.
Brillenträger beim Sport sollten eine "Sportbrille" tragen. Einer von beiden kann die Haftpflichtversicherung bemühen.
Dafür geht ihr beide ins Sekretariat der Schule und dort wird man das als Sportunfall aufnehmen, denn ihr seid über die Versicherung der Schule abgesichert. Der Schaden deines Kumpels wird darüber abgewickelt. Also keine Panik. Das ist Sache der Versicherung der Schule.
Frag mal nach, ob der "Unfallgegener" haftpflichtversichert ist.
Auch für die Schule besteht hier keine Haftung. Wer soll denn da "schuldhaft" gehandelt haben.