bei lidl.. flaschen aus mülleimer rausholen.

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Na klar darf man das, wer soll denn was dagegen haben? Die Mitarbeiter werden da auch nichts gegen haben, ist ja sonst auch Verschwendung von Pfand und landet auf dem Müll, was man ja eigentlich vermeiden wollte und deshalb Pfand eingeführt hat.


luckyshine  08.05.2012, 08:28

Dankeschön fürs Sternchen

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Der Diebstahl von geringwertigen Sachen wird meistens nicht angezeigt. Du solltest aber keine Unordnung hinterlassen. Übrigens werden diese Dinge nicht als Müll behandelt sondern als Wertstoff, der sotiert wird. Es ist ist bekannt, dass es Pfandschlupf (nicht zurückgebrachtes Leergut) gibt, davon Leben viele Betriebs, die Wertstofftennung aus der gelben Tonnen betreiben.

Was heißt schon: Darf man. Rein rechtlich gesehen ist das eine komplizierte Frage. Denn irgendwem gehört diese Flasche, selbst wenn sie in einem Mülleimer landet. Dazu gibt es immer wieder mal einen Streit, wenn man sich die vielen Wertstofftonnen ansieht, die an den Straßenrand zur Müllabfuhr gestellt werden. Streng genommen darf man da auch nichts entnehmen. ABER! Wer wird bei Lidl was dagegen sagen? Letztlich ist es Müll und jemand der dort eine Pfandflasche reinwirft, der hat sich von der Flasche und dem Pfand verabschiedet. Die Lidl Mitarbeiter schnüren irgendwann den Sack zu und ab auf den Müll damit. Ergo ist es irgendwie auch okay, dort eine Pfandflasche zu entnehmen und sie irgendwo anders abzugeben und das Pfand zu kassieren. Darf man es? Irgendwie schmales nein, aber ein entschiedenes ja!

Der Mülleimer ist Eigentum von Lidl und der Inhalt dan auch. Ich würde zumindest im Geschäft nachfragen und dich absichern, zumal sich die Eimer in einem geschlossenen Raum befinden. Das könnte als Diebstahl angesehen werden. Anderes Beispiel Sperrmüll: Spermüll gehört demjenigen, der es rausstellt. Hier sollte man besser auch fragen. Steht das Zeugs angemeldet zur Abholung an der Straße gehört das der Kommune (Stadt). Hier müsste also die Stadt gefragt werden. Und wenn die dann der Ansicht sind das nicht mitnehmen zu wollen gehört es wieder dem der es rausgestellt hat _ Alles verstanden ?

Das gilt aber nicht für Funde in Parks oder der freien Wildbahn allgemein.

Bei derart konfusen Auslegungen besser immer Rückendeckung holen. :-))

Wie hier schon mehrfach richtig gesagt wurde, aus juristischer sicht erfüllt es den Straftatbestand des Diebstahls.

Der Mülleimer gehört Lidl. Wenn dort jemand etwas hineinwirft, egal was, geht das Eigentum an der Sache an Lidl über. Wenn du etwas davon haben möchtest muss du bei Lidl nachfragen ob sie damit einverstanden wären. In amtsdeutsch klingt das so:

Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. (§929 Satz 1 BGB)

Aber in der Realität wird niemand etwas dagegen haben, im Gegenteil die Mitarbeiter sind froh weniger Müll zu haben - aber verboten bleibt es trotzdem ;-)

Wobei die Problematik bei Mehrwegflaschen eine ähnlich komplizierte ist. Denn Individualflaschen (meist mit eingeprägtem Namen) gehen nicht in das Eigentum sondern nur in den Besitz von Lidl über. Diese Flaschen bleiben Eigentum der jeweiligen Abfüller. Wenn du z.B. eine Radeberger Flasche, wo der Schriftzug so schon im Glas steht, kaputt machst, bist du streng genommen rechtlich verpflichtet Radeberger den entstandenen Schaden zu ersetzen.