Begehe ich ein Ausbildungsvertragsbruch?

3 Antworten

„Der Auszubildende ist verpflichtet jedes Zeugnis, sowie Klausuren im Betrieb abzugeben. Zudem ist ein wöchentliches Berichtsheft zu führen“.

Diese Vereinbarung im Vertrag bildet die Grundlage dafür, dass der Betrieb jederzeit prüfen kann und darf, was Du so in der Schule machst. Als Vertragsbruch würde es gelten, wenn Du Dich bei Nachfragen weigern würdest, Zeugnis oder Klausurergebnisse vorzuzeigen.

Beachte: In dem Paragraphen ist die Frage "wann ist .... abzugeben?" nicht geregelt. Also würde ich es wie Du machen: Abwarten, bis der Betrieb auf Dich zukommt.


Joelthegoat 
Fragesteller
 13.01.2024, 12:18

Danke dir

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Jetzt ist die Frage ist das schlimm das ich die Klausuren nicht gezeigt habe bzw. habe ich einen Vetragsbruch begangen?

Wie es im Vertrag stand, hast du es verstoßen. Du bist am Arsch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Joelthegoat 
Fragesteller
 13.01.2024, 12:20

aber der Ausbilder weis ja das ich dir geschrieben habe

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Jetzt ist die Frage ist das schlimm das ich die Klausuren nicht gezeigt habe bzw. habe ich einen Vetragsbruch begangen?

Du hast gegen deinen Ausbildungsvertrag verstoßen, ja.