Befristeter Mietvertrag (3 Monate) ohne Gehaltsnachweis?
Hey
Ich suche vorübergehend eine Wohnung und stieß auf die Möglichkeit zur Anmietung von Objekten zum befristeten Wohnen. Ins Auge sind mir Angebote mit einer Mindestmietzeit von lediglich drei Monaten gesprungen.
Nun zur Frage: Ich arbeite freiberuflich und bin nicht in der Lage, einen Gehaltsnachweis vorzuweisen. Ist es in solchen Verträgen überhaupt üblich, einen Gehaltsnachweis zu fordern? Lassen sich Vermieter auf eine Zahlung der gesamten Miete über die Vertragslaufzeit von drei Monaten inklusive Kaution ein?
Ich erfuhr, dass im Falle langfristig zu vermietenden Wohnungen eine solche Sicherheitsalternative kritisch beäugt wird, doch wie verhält es sich in diesem Fall, da die Summe sich auf nur rund 2000 Euro beäugt und kein unbefristeter Vertrag vorliegt?
2 Antworten
Befristet - voll möbliert - vermieten wir nur über eine erfahrene Agentur. Bei allen Mietinteressenten, die wir auf diese Weise bekommen, wissen wir, dass die finanzielle Seite gut geprüft ist und dass wir uns auf die regelmäßige Mietzahlung verlassen können.
Die Mieter zahlen eine Kaution von 3 Monatsmieten an die Agentur und die Miete monatlich an uns. Wenn das Mietverhältnis endet und alles i. O. war, erhält der Mieter die Kaution zurück.
In Deinem Fall würde das bedeuten, 2000 € Kaution und dann die 2000 € in drei Raten als Miete. Läuft alles glatt, erhält der Mieter seine Kaution unmittelbar nach Mietende wieder zurück.
Über die Agentur sind beide abgesichert: Der Mieter weiß, dass Auseinandersetzungen mit dem Vermieter über die Agentur gut geregelt werden, denn schließlich will es sich der Vermieter nicht mit der Agentur verderben. Der Vermieter kann sich ebenfalls darauf verlassen, dass er zuverlässige Mieter bekommt. Natürlich kostet auch die Agentur Geld, aber das ist meist schon in die Miete eingepreist.
Bei der Kaution muss man als Mieter bedenken, dass diese nicht nur für die Miete ist, sondern auch für den Schutz der Einrichtung.
Bei vielen Fällen, die wir kennen gelernt haben, kommt es bei den Mietern nicht so sehr auf das regelmäßige Einkommen an, wie das sonst der Fall ist, wenn z. B. ein neues Arbeitsverhältnis erst beginnt oder Studenten kein eigenes Einkommen haben. Da hast Du als Freiberufler bestimmt gute Chancen, wenn Du Einnahmen und eine gewisse Reserve nachweisen kannst.
Viel Erfolg!
Übrigens: Wir vermieten über HC24.
Das wissen wir nicht. In dem besonderen Fall stimmt man das am besten mit dem Vermieter ab.