Beamtenpension aberkannt, wie krankenversichert?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wurde das Ruhegehalt nach § 12 des Bundesdisziplinargesetztes (oder das entsprechende Landesäquvalent) aberkannt, so erlischt auch der Anspruch auf beihilfe. Er muss sich also 100% selbst versichern. Eine rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist ausgeschlossen, da bei langjährigen Beamten die voraussetzungen einer freiwilligen Versicherung nach § 9 SGB V nicht vorliegen.

Es verbleibt daher nur der Basistarif in einer privaten Krankenversicherung nach § 152 des Versicherungsaufsichtsgesetztes.

Soweit ich weiss, werden ehemalige Berufsbeamte ohne Pensionsanspruch für ihre geleistete Arbeit rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dannn muss er sich normal und gesetzlich oder privat renten- und krankenversichern.

User ich500 könnte Recht haben, dass der Zugang in die gesetzliche Krankenversicherung verwehrt bleibt.


ich500  19.05.2024, 06:07

§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V beachten. Rentner sind nur in der GKV versicherungspflichtig, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens zu 90 % der Zeit schon GKV versichert waren. Das dürfte bei einem Systemwechsel von beamtenpension zu Rente nicht der Fall sein.

2

Ist der Beamte freiwillig gesetzlich versichert, ändert sich versicherungstechnisch wenig. Er bleibt in der GKV, der Dienstherr zahlt die Rentenbeiträge nach und einen Teil der Beiträge wird über die Rentenversicherung übernommen.

Bei privater Versicherung ist es schwieriger, da er dann seine Versicherung ausweiten muß. Grundsätzlich ist aber auch hier die bisherige Versicherung der erste Ansprechpartner.

Woher ich das weiß:Recherche