Bafög abmelden?

1 Antwort

Hallo,

so einfach ist das nicht. Wenn dein Bewilligungszeitraum das 7. Semester beinhaltet und das Praxissemester ein Pflichtpraktikum ist, wird dein Gehalt auf die 12 Monate Bewilligungszeitraum angerechnet und du wirst ggf. was zurückzahlen müssen.

Der Grund ist, dass man sonst Förderung erhält und sonst jederzeit, wenn man genug Geld verdient, das Ganze anmelden kann. Das ist nicht Sinn der Sache. Dein Einkommen wird auf die 12 Monate verteilt.

Einen Folgeantrag musst du NICHT stellen. Wenn also 6. Semester und 7. Semester in einen Bewilligungszeitraum fällt, würde es Sinn machen keinen Antrag zu stellen, wenn du mit deinem Gehalt im 7. Semester sooo drüber kommst, dass du am Schluss alles zurückzahlen müsstest.

Falls du aber insgesamt mit Antrag besser da stehen würdest, solltest du einen Folgeantrag stellen.


isicrizy2 
Fragesteller
 20.01.2024, 13:11

Mein aktueller Bewilligungszeitraum geht bis 1.3., erst danach beginnt das Praxissemester. Das 6. Und 7. Semester würden also in einen Zeitraum fallen. Zurück zahlen müsste ich also nichts, da sich die aktuelle Berechnung ja nicht verändert hat.

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Fortuna1234  20.01.2024, 18:35
@isicrizy2

Das 6. Und 7. Semester würden also in einen Zeitraum fallen. Zurück zahlen müsste ich also nichts, da sich die aktuelle Berechnung ja nicht verändert hat.

Du wirst doch im 7. Semester verdienen? Die Berechnung wird sich ja verändern, wenn du dieses Einkommen angibst. Das hattest du ja bisher im Antrag nicht angegeben. Wieso solltest du also nichts zurück zahlen müssen?

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