Badlüfter kaputt, wer muss zahlen?

4 Antworten

Der Badlüfter ist so ein Punkt, der immer wieder gern übersehen wird. Von Vermieterin bei Wohnungsübernahmen und von Mietern bei Übergaben.

Dann kommt es zu so einer Situation. Ich halte es für eine Pflicht des Vermieters, einen Badlüfter bei Wohnungsübergabe an neue Mieter sauber zu übergeben. Es kann von Mietern nicht verlangt werden, dass sie selbst kontrollieren, ob der Dreck vom Vormieter oder gar von den letzten 5 Vormietern weg gemacht wurde.

Insofern könnte man jetzt folgendes sagen:

Da der Lüfter selbst nicht in Deinem direkten Zugriff ist, fallen Reparatur oder Austausch sicher nicht unter "Kleinreparaturen".

Ist aber der Schalter defekt, den Du vielleicht täglich bedienst, kann es eine Kleinreparatur sein. Kommt dann auf die Höhe der Rechnung an.

Da zu einem Dunkelbad ein funktionierender Lüfter gehört, ist es Sache des Vermieters, diesen wieder instand zu setzen oder gegen einen neuen auszutauschen.

Du hast hoffentlich den Staub in einen Eimer getan, um ihn dem Vermieter noch zu zeigen. Innerhalb von 6 Monaten kann sich so ein Berg nicht ansammeln. Er wüßte dann, dass er selbst bzw. der Vormieter regelmäßig versäumt haben, den Lüfter zu reinigen. Für die Verantwortlichkeit ist es aber nicht bedeutend.

Das gehört zur Ausstattung der Wohnung (wie Fenster etc.) und muss vom Vermieter repariert oder ersetzt werden. Kann natürlich sein, da Du dran rungefummelt hast, dass sie sich nun weigert. Und bei kleinen Reparaturen kann ein Vermieter verlangen, dass der Mieter sie bezahlt, wenn er einen Fachmann beauftragt.


Zo0om 
Fragesteller
 05.04.2018, 18:49

Naja das ich den Staub entfernt habe kann ja nicht so schlimm sein :D aber ich verstehe schon was du meinst :D

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bwhoch2  05.04.2018, 18:54

Das Rumfummeln in der Form, dass man den Deckel mal abmacht, um den Staub zu entfernen, gehört sogar zu den Mieterpflichten. Darauf kann sich der Vermieter sicher nicht raus reden.

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Da der Lüfter durch den Dreck blockiert wurde, ist vermutlich der Motor durchgebrannt und muss erneuert werden.

Es gab Versäumnisse des Vermieters, regelmäßig den Lüfter zu warten.

Die Reparatur ist Sache des Vermieters und keine sog. Kleinreparatur.

Der Vermieter ist lt. Gesetz verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

Probieren kann man.