Azubi Urlaub streichen

5 Antworten

Eigentlich kann genehmigter Urlaub nicht mehr zurueck genommen werden, es ist dann Sache des Chefs, eine Loesung zu finden. Aber in einem kleinen Betrieb sieht es absolut nicht gut aus, mit Gewalt auf seinen Urlaub zu bestehen, mal will dort ja auch noch laenger arbeiten. Von daher, falls du nichts festes gebucht hast fuer die Zeit, solltest du schon mit der reden lassen, wenn der Chef dich darum bittet, den Urlaub zu verlegen. Er kann bis Ende Maerz dann noch genommen werden, mit EInverstaendnis des Chefs auch noch laenger.

Und eine Urlaubsstornierung muesste, falls notwendig dann auch vom Chef uebernommen werden, finanziell. Von daher sollte man notfalls dem Chef da schon entgegenkommen.

Kommt sicher auf den Betrieb an und wie der Chef eben so drauf ist obwohl der ja seinen Betrieb auch aufrecht erhalten muß.

Rechtlich geht der Widerruf nicht. Engpass ist kein Grund den Urlaub zu streichen.

Recht zu bekommen ist aber manchmal noch schwerer. Manchmal ist der einzigste Ausweg das Arbeitsgericht. Ich glaube nicht das Du das vor Gericht austragen möchtest.

Normal ist, dass du einen Teil des Urlaubs ins Folgejahr mitnehmen kannst. Sprich mit deinem AG, bis wann du in angetreten haben musst. Urlaub sollte zusammenhängend genommen werden.

Ja das kann passieren: Dir ebenso wie den anderen die urlaub eingereicht haben. Aus wichtigen betrieblichen Gründen kann schon genehmiger Urlaub widerrufen werden

Normalerweise ist das nicht dein Problem, wenn der Urlaub bereits gnehmigt ist.