Autounfall wer ist dabei schuld?
Hallo Leute. Heute hatte ich ein Autounfall. Am Krankenhaus nach der Schranke wollte ich nach rechts abbiegen und habe mich vergewissert, dass von links keiner kommt, da es eine Einbahnstraße ist und man nur nach rechts fahren darf. Leider ist mir ein Auto entgegen gekommen und es hat gekracht. Also das andere Auto kam von der falschen Seite. Es war ja eine Einbahnstraße und da durfte er gar nicht entlang fahren. Nun ist meine Frage. Wird seine Versicherung für meinen Schaden aufkommen. Weil er könnte ja sagen dass ich nichts nach rechts geguckt habe. Aber ich muss es doch eigentlich nicht weil es eine Einbahnstraße war.
5 Antworten
Du musst dich von beiden Seiten versichern, dass da niemand kommt unabhängig davon ob es eine Einbahnstraße ist oder nicht.
Da er Geisterfahrer war, ist die Sachlage klar.
Aber ich muss es doch eigentlich nicht weil es eine Einbahnstraße war.
Doch, mußt Du. Es ist Dir zuzumuten, damit zu rechnen, daß sich manche Leute nicht an die Regeln halten und wie hier eine Einbahnstraße in der falschen Richtung befahren.
Natürlich ist dem Unfallgegner die Hauptschuld an diesem Vorfall zu geben - aber aus der Tatsache, daß Du Dich nicht für BEIDE Richtungen vergewissert hast, könnte die gegnerische Versicherung eine Mitschuld konstruieren und dies als Vorwand nehmen, Deinen Schaden nicht in voller Höhe zu ersetzen. Versicherungen sind sehr kreativ, wenn es darum geht, sowenig Geld wie möglich abzudrücken!
Der Geisterfahrer wird eine Teilschuld bekommen.
Aber du hättest dich trotzdem vergewissern müssen das die Straße frei ist. Es gibt beispielsweise Einbahnstraßen wo es Radfahrern erlaubt ist gegen die Fahrtrichtung zu fahren.
Mit dem Fehlverhalten anderer muss leider auch gerechnet werden. Deshalb hättest du beide Seiten abdecken müssen. Ein Teil deines Schadens wird also bei dir hängen bleiben.
Richtig gesehen musst du immer in beiden Richtungen absichern, aber der Falschfahrer bekommt trotzdem den Löwenanteil der Schuld.
Hoffentlich hast du die Polizei hinzugezogen. Schließlich hat der Falschfahrer einen Verstoß gegen die StVO begangen.
Soll er erstmal denen erklären, warum er falschrum in der Straße steht.