Ausraster bei der Arbeit!

4 Antworten

Nein. Du sagst, du hattest in dem Moment den Eindruck, dass dich jemand von hinten überfallen oder schlagen wollte. Das war eine natürliche Abwehrreaktion. Das könntest du sogar vor Gericht glaubhaft machen.

Ich hoffe das beste für Dich und deinen Kollegen!

Aber mal ehrlich, wie angespannt muss man sein, so aus zurasten.

Vielleicht solltest Du Hilfe suchen (kein Psychiater, sondern zb eine Selbsthilfegruppe)

Auszug aus:

http://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/taetlicher-angriff-als-kuendigungsgrund_218_232374.html

Das LAG verwies auf die Rechtsprechung des BAG, wonach ein tätlicher Angriff auf einen Vorgesetzten oder Arbeitskollegen stets eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten des Arbeitnehmers darstellt (BAG, Urteil v. 18.09.2008, 2 AZR 1039/06).