Ausbildungsvertrag wieder „rückgängig“ machen?

3 Antworten

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Ich vermute mal, im Ausbildungsvertrag steht nichts davon, dass Du diesen vor Antritt der Ausbildung nicht kündigen kannst.

Das würde auch keinen Sinn machen, da man in der Probezeit nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann.

Was mache ich jetzt um diesen Vertrag zu widerrufen damit ich den anderen Vertrag unterschreiben kann?

Du rufst im Betrieb an, bedankst Dich für den Ausbildungsvertrag, teilst mit dass Du die Ausbildung aus persönlichen Gründen nicht antreten kannst, entschuldigst Dich für die Mühe und sagst, dass Du die schriftliche Kündigung umgehend schickst.

Den anderen Ausbildungsvertrag kannst Du sofort unterschreiben.

Wenn du den offiziellen wEg gehen willst und die Zeit dazu hast, kannst du Kündigen. Bedeutet aber, dass du die kündigungsfrist einhalten müsstest, was meistens 14 Tage wären.

Oder aber du machst die unfeine Art und erscheinst einfach nicht am ersten Arbeitstag, dann ist der Fall auch klar.

Die beste Lösung: Anrufen, ehrlich sein und entweder beide PArteien schreddern den Vertrag oder falls sie es sauebr gelöst haben wollen, schließt ihr einen Aufhebungsvertrag.


Bonsai82  15.06.2022, 00:04

Bei einer Ausbildung gelten andere Regeln als bei einem regulären Arbeitsplatz.

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Das Ausbildungsverhältnis kann während der Probezeit ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden (§22 Berufsbildungsgesetz). Dasselbe gilt bereits vor Beginn der Ausbildung. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Quelle: Dr. Azubi/ Deutscher Gewerkschaftsbund