Ausbildung Fehltage bei Wiederholungsprüfung?
Eine Freundin von mir (3 Lehrjahr momentan), Ausbildung verkürzt, also 1 Jahr übersprungen hat folgendes Problem: Sie wurde beim ersten Mal ganz normal zur Abschlussprüfung zugelassen. Die Fehltage haben ausgereicht um zugelassen zu werden ( die ihk hat nichts gesagt). Sie hat jedoch nicht alle Prüfungen bestanden. Sie hat von 4 Prüfungen 2 bestanden. Die mündliche und eine schriftliche hat sie bestanden. Wo sie durchgefallen ist war es knapp wegen 2 Punkten. Nun das Problem: Sie muss sich zur Wiederholungsprüfung anmelden und den Antrag ausfüllen mit dem Betrieb. Diesmal hat sie jedoch viele Fehltage . Glaube sie ist bei fast 90 oder 100, wegen Corona, Arbeitsunfall oder mal Magendarm. Kann man ihr die Zulassunf verweigern? Sie musste so oder so 6 monate damals dranhängen weil sie nicht alle Prüfungen bestanden hatte. Aber kann die Ihk selbst die Wiederholung ablehnen, sodass sie noch 6 monate dranhängen muss und quasi 1 jahr machen muss? Ihr schulischen Leistungen sind im 2 bis 3er Bereich ansonsten. Betrieblich stimmt auch alles
2 Antworten
Zu viele Fehltage sind eben zu viele. Dabei ist es vollkommen egal, warum diese Fehlzeiten entstanden sind. Und dass sie Defizite in der Ausbildung hat, hat sich ja bewiesen, als sie die Prüfungen teilweise nicht bestanden hat.
Was gibt es denn da zu fragen?
Ja könnte man, wenn die Zahl der zulässigen Fehltage überschritten sind. Da sie Corona etc. nicht zu vertreten hat, könnte sie einen Härtefallantrag stellen. Jedoch weiß ich nicht ob das nötig ist. Daher sollte sie mal unbedingt mit ihrem Chef sprechen.
Ich selber hatte trotz sehr sehr sehr vielen Fehltagen eine Zulassung der IHK. Deswegen wäre es gut dies vorher mit dem Chef zu klären.
Ich weiß wovon du redest. Bitte mit dem Chef und der IHK klären.
Weiterhin hat keiner was von verlängern geschrieben. Der Härtefallantrag soll dazu dienen trotz der hohen Fehlzeiten, die sie ja nicht zu verantworten hat, zur Wiederholungsprüfung zugelassen zu werden. Jetzt kapiert!
Wie viele Fehltage hattest du denn? Und wie lange ging die Ausbildung?
3Jahre. Fehltage weiß ich nicht mehr genau, weiß nur das ich andauernd gefehlt habe. Ist jetzt auch schon 21 Jahre her.
Ich rede hier von der Wiederholungsprüfung. Sie hat ja schon zwei Prüfungen bestanden. Wieso dann unnötig verlängern?