Ausbilder Sanitätshelfer

2 Antworten

Die Antwort von Nomex64 ist nicht ganz korrekt. Als Vorraussetzung für die Teilnahme z.B.am Erste-Hilfe-Ausbilderlehrgang oder für die Mitwirkung i einem privaten Sanitätsdienst wird mindestens die Sanitätsausbildung von 48 UE nach BGG 948 und auch in den meisten Bundesländern nach FEV verlangt. Die Sanitätsausbildung wird nur anerkannt, wenn diese entweder bei eine HIO oder bei einer ermächtigten Stelle für die Betriebssanitäterausbildung nach BGG 949 durch die DGUV gemacht wurde. Siehe z.B. die Richtlinie NRW für die Anerkennung nach § 68 FeV.

Es gibt für die Ausbildung zum San oder SanH keine einheitlichen Standards. Jede Hilfsorganisation hat hier ihre eigenen (wenn auch ähnliche) Ausbildungspläne. Demzufolge sind auch die Anforderungen an Ausbilder und die Prüfungen je nach HiOrg unterschiedlich geregelt.


Basti279 
Fragesteller
 16.12.2014, 23:36

und wie sieht es bei Freiberuflern aus? muss man da einen spezielles Zertifikat haben?

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Nomex64  17.12.2014, 00:31
@Basti279

Nein es gibt keine rechtliche Grundlage und somit auch keine Anforderungen. Nur wofür? Die HiOrgs bilden selbst aus. Die müssen die Ausbildung auch nicht anerkennen. Also wofür?

Anders stellt sich das für Betriebssanitäter dar, hier gelten die BG-Grundsätze für die Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst. (BGG 949).

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Hermeshimself  19.12.2014, 22:27
@Nomex64

Nomex: Du antwortest nicht immer korrekt. Mach Dich bitte selber erstmal richtig schlau.

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Nomex64  20.12.2014, 08:55
@Hermeshimself
Du antwortest nicht immer korrekt.

Das kann man nun einfach mal so dahin schreiben. Besser wäre es gewesen du hättest konkret aufgeführt was an meinen Antworten falsch ist.

Nur mal zum Verständnis. Die Ausbildung Lebensrettende Sofortmaßnahmen 4 Doppelstunden nach FeV ist die unterste Stufe der Erste-Hilfe-Ausbildung, wie diese zu erfolgen hat ist in diversen Gesetzen und Richtlinien geregelt. Eine etwas höhere Stufe ist die Ausbildung zum Betriebssanitäter (63-stündigen Grundlehrgang mit anschließendem 32-stündigen Aufbaulehrgang) nach BGG 949, auch geregelt.

Das sind aber noch lange keine San oder SanH. Hier sind sich die HiOrgs nicht mal einig wie die genau bezeichnet werden. Die Ausbildungsinhalte sind ebenfalls von HiOrg zu HiOrg verschieden. Im Roten Kreuz hat die Wasserwacht sogar noch mal eine andere Ausbildung. Ich verweise hier der Einfachheit halber mal auf http://de.wikipedia.org/wiki/Sanit%C3%A4ter

So und wo war ich nun nicht korrekt? Beachte es war nach SanH, nicht nach Betriebssanitäter, Ersthelfer oder gar Einsatzsanitäter gefragt. Wenn du mir eine bundesweite, nicht organisationsspezifische Richtlinie für die Ausbildung zum SanH nennen kannst lasse ich mich aber gern eines Besseren belehren, ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein.

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