Aufmaß erstellen, muss ich ungekündigter Mieter den reinlassen?

4 Antworten

Es muss Dur rechtzeitig angekündigt werden. Und ja, du musst es zulassen.

Ein gesetzliches Besichtigungsrecht gibt es nicht, trotzdem darf ein Vermieter die Wohnung des Mieters betreten, wenn ein konkreter und berechtigter Grund vorliegt. Konkrekte Gründe können sein:

  • um die Wohnung Kaufinteressenten oder Nachmietern zu zeigen
  • zur Vorbereitung von Modernisierung- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen
  • zur Erforschung einer Schadensursache
  • bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für drohende Schäden
  • zur Durchführung von Reparaturen und Kontrolle der Handwerkerleistungen in der Mietwohnung
  • bei begründetem Verdacht der verragswidrigen Nutzung (z .B.: unerlaubte Tierhaltung, Untervermietung)
  • zum Ablesen der Messvorrichtungen
  • zum Vermessen der Wohnung

https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/193-wenn-der-vermieter-klingelt.html


denkerstirn 
Fragesteller
 09.06.2021, 21:35

Da kommt nur das letzte in Betracht, aber dann könnte er ja dauernd kommen und sagen er will messen, ich habe ja nicht gekündigt und wir hatten auch keinen Streit wegen der Wohnungsgröße.

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BLAEKK  10.06.2021, 07:16
@denkerstirn

Wie realistisch ist es, dass er mehr als einmal eine Fachfirma zum messen beauftragt? Irgendwie wundert mich Dein Kommentar.

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denkerstirn 
Fragesteller
 10.06.2021, 10:09
@BLAEKK

Es kommt keine Fachfirma sondern ein Freund des Hauseigentümers, der sich Immobilienmakler nennt. Und er will noch weitere Kumpels mitbringen um die Wohnung auszumessen. Eigentlich reicht doch einer aus. Der Hauseigentümer selbst ist sehr übergriffig, also lasse ich auch seine Freunde nicht gerne herein.

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BLAEKK  10.06.2021, 11:21
@denkerstirn

Ich denke es ist so. Du wirst dich ein zweimal gegen Termine wehren können, im Endeffekt wirst Du es aber zulassen müssen. Auch mit mehr als einer Person. Deine Idee das Du behilflich bist, halte ich für wenig gut, halte Dich raus, wäre hier mein Rat. Alles gute.

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ja, du musst die schon reinlassen

wenn das verkauft wird, kannst du dich schon nach was neuem umgucken

häuser kaufen selten anleger, das kauft einer, der einziehen will


schleudermaxe  09.06.2021, 21:36

Naja, die Kündigungsfrist beträgt ja fast ein Jahr, unser Grundbuchamt benötigt für die Umschreibung auch so lange, also neue Wohnung vielleicht, in zwei Jahren.

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DerDaemonenSani  09.06.2021, 21:37
@schleudermaxe

ja, aber umschreiben ist fix bei uns

ich hatte anleger erst anläger geschrieben

ist mir schon mal passiert, beim plural von hand

ich schreibe hende

muss man sich da sorgen wohl machen?

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Nein, ein Makler hat doch mit Deinen vertraglichen Vereinbarungen bestimmt nichts am Hut. Somit sehe ich hier keine Möglichkeit für ihn, mit 10 Personen oder so ein Aufmass zu machen.

Wenn, dann kommt der Vermieter, mit einer Person, die so etwas kann.

Viel Glück und vielleicht kannst Du ja noch profitieren, wenn in Deinem MV eine falsche Fläche genannt wird. Manche Vermieter machen so etwas, warum auch immer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

denkerstirn 
Fragesteller
 09.06.2021, 21:36

Der Makler wurde vom Hauseigentümer beauftragt, der aber nicht mein Vermieter ist.

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denkerstirn 
Fragesteller
 09.06.2021, 21:45
@schleudermaxe

Mein Vermieter kümmert sich um nichts, er lässt Reparaturen und so immer den Eigentümer machen. Der Vermieter weiß von der Aktion auch gar nichts. Also ich bin so gesehen Untermieter.

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denkerstirn 
Fragesteller
 10.06.2021, 10:35
@schleudermaxe

Glaube ich manchmal selbst nicht. Mein Eigentümer A hat Wohnungen an B vermietet. B hat eine an mich vermietet. Trotzdem meint der Eigentümer, sämtliche Vermieterrechte zu haben und zusätzlich ständig sich auf meinem Grundstück aufzuhalten und nach Belieben Pflanzen rauszureißen die er für Unkraut hält oder mich mit seiner Anwesenheit zu nerven. Deshalb haben wir nicht das beste Verhältnis. Ich bin aber ziemlich sicher, dass ihm selbst das noch nicht aufgefallen ist.

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Der vermieter muss sich nach deinen Terminen richten aber am Ende musste schon welche reinlassen.