Auffahrunfall wegen einer Maus?
Hallo zusammen.
Folgende Situation:
ich bin gestern nach Hause gefahren von der Schule und vor mir war ein Motorrad. Ich hab die maximale zulässige Geschwindigkeit nicht überschritten. Auf der Landstraße hat der Motorradfahrer auf einmal bis zum Stehen eine Notbremsung durchgeführt weil eine Maus auf der Fahrbahn war. Ich hab noch versucht rechtzeitig zu bremsen hab’s aber leider nicht mehr komplett geschafft vorher stehen zu bleiben. Ende vom Lied war dann ein Auffahrunfall. (Es wurde niemand verletzt). Darauf hin habe ich die Poliezei informiert und es wurde von uns beiden Beteiligten bestätigt dass der Motorradfahrer gebremst hat bis zum Stand wegen einer Maus. Der Motorradfahrer hat daraufhin von der Polizei eine Ordnungswidrigkeit bekommen wegen bremsen ohne triftigen Grund. Ich verstehe vollkommen dass ich zunächst der Hauptveschuldigte bin und wollte mal fragen ob jemand schon mal sowas ähnliches erlebt hat und was am Ende mit der Versicherung raus gekommen ist.
also meine Frage ist ob ich wahrscheinlich die volle Schuld bekomme oder jede seine Teilschuld.
2 Antworten
Jeder bekommt eine Teilschuld. Er wegen unnötigem Bremsen und du wegen nichteinhaltung des Sicherheitsabstands. Dein Teil dürfte aber größer sein.
Ein ähnlicher Fall ereignete sich in der Verwandschaft. Der auffahrende bekam 80% Schuld
Also ich stehe laut Aktenzeichen als Geschädigter und nicht als Beschuldigter drin jedoch hat mir mein Versicherungsmakler erzählt dass das Nix zum heißen hat und dass ich laut Versicherung die volle Schuld bekommen werde da ich hinten drauf gefahren bin
Strafrechtlich wird nach Schuld gefragt. Haftungsrechtlich wird danach gefragt, ob der Unfall unabwendbar war (Gefährdungshaftung gemäß § 7 Straßenverkehrsgesetz). Recht ausführliche Erläuterungen zum Thema gibt es unter https://www.sv-sachsen.de/content/service/blog/bremsen-fuer-kleintiere/
Muss ich diese Teilschuld einklagen oder regelt meine Versicherung das selbständig ?