Aufenthaltstitel abgelaufen?

1 Antwort

Wenn du tatsaechlich den Aufenthaltstitel selbst und nicht nur die dazugehoerige Ausweiskarte meinst, haelt er sich ab Beantragung der Verlaengerung bis zu deren Erteilung oder Ablehnung weiterhin legal in Deutschland auf.

Meinst du aber nur die dazugehoerige Ausweiskarte, ist es sowieso egal, weil der Aufenthaltstitel ja weiterhin besteht.