Arzneimittel beim Zoll anmelden?
Ich reise in den nächsten Tagen in ein asiatisches Land. Für meine Medikamente die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, habe ich eine ärztliche Bescheinigung und ein Genehmigungsdokument für Reisen außerhalb der EU von der zuständigen Landesbehörde erhalten. Leider finde ich nirgends eine Information, ob ich diese Medikamente unter Vorlage der Papiere bei der Zollabfertigung anmelden muss ("roter Ausgang"). Hat jemand entsprechende Erfahrung oder kann jemand kompetente Auskunft geben?
Nun nach erfolgter Reise meine Erfahrung: Auskunft, ob ich dieses Medikament einführen darf, habe ich von der entsprechenden Konsularstelle und auch von der Botschaft nicht erhalten. War wohl ein unbekanntes Thema. Bei der Ausreise aus Deutschland hat das bei der Sicherheitskontrolle niemanden interessiert, sie seien ja nicht der Zoll. Man muss diese Medikamente, für die man Papiere hat, nicht anmelden und kann auch die grünen Durchgänge benutzen. Wiedereinreise nach Deutschland war unproblematisch, niemand hat gefragt ind ich habe nichts gesagt.
1 Antwort
Wichtig ist dass du auch von dem Land wo du einreist eine Bestätigung hast.
Dann wäre der rote Ausgang in dem Fall nie verkehrt. Dann musst du eben nur darauf achten das du dich auch wirklich an alle Bestimmungen hältst.