Artikel aus USA bestellt und defekt. Trotzdem Steuern zahlen wenn Retour?

3 Antworten

  • Für alle Waren, die Sie von einem ausländischen Versandhandel erhalten, bietet Ihnen das Zollrecht die Möglichkeit, Einfuhrsteuern und Zollabgaben zurückzuverlangen.
  • Das Zurückverlangen von Einfuhrumsatzsteuer geht mit einer Ungültigkeitserklärung einer zutreffenden Zollanmeldung einher.
  • Ihre Zollanmeldung kann selbst nach der Freigabe der Waren unter Wahrung bestimmter Fristen für ungültig erklärt werden.
Quelle

Du musst dich beim Zoll melden und eine Ungültigkeitserklärung erwirken.

Du solltest dich beim Zollamt in deiner Nähe direkt erkundigen.

hier ein gleichartiges Erlebnis mit einer Hose für 150 Euro, ebenfalls aus den USA.

https://dominikswelt.de/zoll/

Viel Glück