Arbeitsamt Wohnung?

3 Antworten

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Du stellst ganz einfach einen schriftlichen formlosen Antrag auf Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum, die dir laut SGB - ll bei Bedarf spätestens ab der Vollendung des 25 Lebensjahres zusteht und bei einer ersten eigenen Wohnung und Bedarf auch eine Erstausstattung.

Was angemessen ist teilt dir das Jobcenter dann schriftlich mit, kannst aber auch erst einmal im Internet eingeben ,, Angemessene KDU " und dazu den Namen deiner Stadt, da solltest Du eigentlich schon etwas finden.

KDU = Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete


ledim111 
Fragesteller
 03.08.2021, 01:38

Dankeschön! Das hat mir schon sehr weitergeholfen! Ich werde mich mal erkundigen!

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isomatte  13.08.2021, 21:17

Danke dir für deinen Stern !

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Das Arbeitsamt gar nichts. Deine Ansprechpartnerin für Deine Frage und für den Auszugsantrag ist das

https://team-arbeit-hamburg.de/


isomatte  03.08.2021, 09:36

Das hättest Du dir auch sparen können !

Es geht doch aus der Frage eindeutig hervor, dass es hier um das ALG - 2 geht und der FS - ler wird ja wohl wissen wo er seinen Antrag gestellt hat, wenn er schon Leistungen bezieht und wo er sich dann hinzuwenden hat.

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500€ kalt

1500€ Erstausstattung

Heizen nach Lust und Laune


Agamemnon712  27.07.2021, 05:58
Heizen nach Lust und Laune

Sicherlich nicht.

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