Arbeitgeber hat Kündigung zurückgenommen, was ist zu beachten?
Mein Arbeitgeber hat die Kündigung zurückgenommen, nachdem ich die Kündigungsschutzklage eingereicht habe und ein anderer Kollege sich langfristig krank gemeldet hatte.
Jetzt fordert er, ich muss dreimal in der Woche im Büro sein, obwohl nach der vor Corona Zeit (07.2019) getroffenen Vereinbarung, musste ich nur ein Mal in der Woche im Büro sein, ich wohne in einer anderen Stadt, 400 km vom Ort des Arbeitgebers entfernt und arbeite im Home Office. Die Kosten für die Übernachtung, zwei Nächte in der Woche, will er zur Hälfte übernehmen.
Was ist hier zu beachten? Ist es rechtens, dass der AG mich zwingt, ins Büro während der Pandemie zu kommen, obwohl die Vereinbarung anders war? Muss der AG die Kosten fürs Hotel nicht in ganzer Höhe übernehmen? Was passiert, wenn ich die Rücknahme der Kündigung nicht akzeptiere und die Klage nicht zurücknehme, kann ich mit einer Abfindung rechnen?
Kündigungsfrist ist bis zum 31.01.2020
Danke im Voraus für Eure Antworten!
Schöne Weihnachten und guten Rutsch ins Neujahr!
Ergänzung - ich arbeite im Home Office.
9 Antworten
Es sieht so aus, als ob Dein Arbeitgeber momentan in der BredouIlle ist und niemand anderen hat, der für die Arbeitsaufgaben einspringen könnte.
Trotzdem wird er nichts unversucht lassen, Dich zu einem späteren Zeitpunkt doch noch loszuwerden. Dazu wird er Mittel und Möglichkeiten finden, bis Du aufgrund von Schikanen und anderen Unzuträglichkeiten von selbst kündigst.
Wenn das in eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag steht, darf der AG das nicht einseitig ändern.
Da du vor dem Arbeitsgericht nur gegen die Kündigung klagen kannst, bedeutet eine Rücknahme der Kündigung den Wegfall des Klagegrundes. Das kannst du nicht nicht akzeptieren. Du könntest allenfalls widerspruchslos die Kündigung akzeptieren.
Nichts, vorerst. Wenn der Kollege wieder gesund ist, wird die nächste folgen.
Und wenn der AG schon einen Teil Deiner Kosten trägt, ist das doch sehr nobel und zeigt, wie dringend er Dich wegen der Erkrankung Deines Kollegen benötigt.
Viel Glück.
Entscheidend ist, was dein Arbeitsvertrag und die Zusatzvereinbarung aussagen.
Du schreibst leider nichts Genaues zur Ausgestaltung, der Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit der Zusatzvereinbarung.
Üblicherweise finden sich in solchen situationsbedingten Zusatzvereinbarungen separate Änderungsklauseln.
Um die Sache wirklich beurteilen zu können, wäre Kenntnis über den Vertrag und die Zusatzvereinbarung notwendig.
Grundsätzlich jedoch stellt sich ein Arbeitsverhältnis nach einem Gerichtsverfahren immer schwierig dar.
Ich fürchte, langfristig wirst du bei diesem Arbeitgeber nicht mehr glücklich.
Was steht in deinem Arbeitsvertrag? Schaut mir sehr nach Schikane aus. Wende dich ans Arbeitsgericht. Ggf. macht ein Anwalt Sinn, der die Situation genau abcheckt.
im Nachtrag zum Arbeitsvertrag steht, ich darf im Home Office arbeiten, aber muss einmal die Woche in die Firma kommen, dann entfallen die Übernachtungskosten, weil ich bin gleich nach der Arbeit mit dem Zug zurückgefahren.
Lasse von einem Anwalt klären ob der AG das einfach ändern darf. Wäre schlecht wenn du jetzt etwas falsch machst. Vielleicht macht es Sinn, erst beim Gericht anzurufen und denen das zu schildern.
Die Zusatzvereinbarung zum HomeOffice endet mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.